Voller Arbeitgeberzuschuss bei vorzeitiger Beendigung der elternzeit?
Ich habe eine Frage
Ich habe ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit gehabt, wurde dann schwanger und habe natürlich Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Daraufhin nahm ich 2 Jahre Elternzeit. Nach einem Jahr bin ich auf 450 Euro Basis während Elterngeld Plus wieder angefangen zu arbeiten. Ich wurde wieder schwanger und beendete meine Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes um wieder das Mutterschaftsgeld und den vollen Arbeitgeberzuschuss zu bekommen. Ich nahm wieder zwei Jahre Elternzeit mit der Info, dass ich nach einem jahr gern Teilzeit oder auf 450 Euro Basis wiederkommen möchte. Leider war das aus Arbeitgebersicht nicht möglich. Deshalb habe ich jetzt einen 450 Euro Job bei einem anderen Arbeitgeber. Wenn ich jetzt bei erneuter Schwangerschaft die Elternzeit wieder einen Tag vor Mutterschutz beende, bekomme ich dann trotzdem den vollen Arbeitgeberzuschuss von Arbeitgeber 1 so wie in der ersten und zweiten Schwangerschaft? Muss Arbeitgeber 2 noch etwas zahlen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Ich habe ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit gehabt, wurde dann schwanger und habe natürlich Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Daraufhin nahm ich 2 Jahre Elternzeit. Nach einem Jahr bin ich auf 450 Euro Basis während Elterngeld Plus wieder angefangen zu arbeiten. Ich wurde wieder schwanger und beendete meine Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes um wieder das Mutterschaftsgeld und den vollen Arbeitgeberzuschuss zu bekommen. Ich nahm wieder zwei Jahre Elternzeit mit der Info, dass ich nach einem jahr gern Teilzeit oder auf 450 Euro Basis wiederkommen möchte. Leider war das aus Arbeitgebersicht nicht möglich. Deshalb habe ich jetzt einen 450 Euro Job bei einem anderen Arbeitgeber. Wenn ich jetzt bei erneuter Schwangerschaft die Elternzeit wieder einen Tag vor Mutterschutz beende, bekomme ich dann trotzdem den vollen Arbeitgeberzuschuss von Arbeitgeber 1 so wie in der ersten und zweiten Schwangerschaft? Muss Arbeitgeber 2 noch etwas zahlen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Antworten (1)
Das scheint nach den Auskünften, die man im Internet findet, nicht ganz einfach zu sein. Deshalb: Wenden Sie sich an ihre Krankenkasse und fragen Sie auch nach, welche Anspruchsvoraussetzungen Sie für welche Leistung erfüllen müssen. Um evtl. Mutterschaftsgeld und vielleicht den Arbeitgeberzuschuss vom ersten Arbeitgeber zu erhalten, müssten sie meiner Meinung nach auf jeden Fall den Erziehungsurlaub mit Beginn der Schutzfrist unterbrechen und gegenüber dem Arbeitgebern ihren Verpflichtungen nachkommen (Rechtzeitige Info über das Unterbrechen des Erziehungsurlaubs und Vorlage der Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag).