kese007
Darf mein Stromanbieter den Tarif ändern, ohne das er mich vorher davon in Kenntnis setzt?
Hallo, ich habe heute die Stromabrechnung bekommen und bin aus allen Wolken gefallen. Mein Anbieter hat die Grundgebühr ab den 01.01.2011um 200 % erhöht und hat mich aber nicht darüber informiert. Darf er das? Und wenn nicht, was mache ich jetzt, ich sehe das nicht ein, daß ich das 3fache des vereinbarten Preises bezahlen soll. Bin dankbar über jeden nützlichen Hinweis!
Antworten (2)
Hat er den Preis (für die Grundgebühr) geändert oder den Tarif (eco normal in eco super oder wie auch immer die Tarife beim Anbieter heißen)?
Meines Erachtens kann er den Preis für einen Einheit (kwh) oder die jahresgrundgebühr verändern, ohne jedesmal um Erlaubnis zu fragen; wenn er jedoch den einen Tarif nicht mehr anbietet, kann er ihn nicht ohne weiteres gegen einen wesentlich teureren eintauschen.
Aber vielleicht haben Sie einen Brief nicht zugestellt bekommen?
Wenn sie es jetzt erst erfahren haben und durch das Nichtwissen eine Kündigungsfrist verpaßt haben sollten, gibt es immer noch die Möglichkeit der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".
Verdreifachung der Grundgebühr riecht nach Wucher....oder einem Lockangebot mit Kleingedrucktem, dessen günstige Zeit abgelaufen ist.
Meines Erachtens kann er den Preis für einen Einheit (kwh) oder die jahresgrundgebühr verändern, ohne jedesmal um Erlaubnis zu fragen; wenn er jedoch den einen Tarif nicht mehr anbietet, kann er ihn nicht ohne weiteres gegen einen wesentlich teureren eintauschen.
Aber vielleicht haben Sie einen Brief nicht zugestellt bekommen?
Wenn sie es jetzt erst erfahren haben und durch das Nichtwissen eine Kündigungsfrist verpaßt haben sollten, gibt es immer noch die Möglichkeit der "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".
Verdreifachung der Grundgebühr riecht nach Wucher....oder einem Lockangebot mit Kleingedrucktem, dessen günstige Zeit abgelaufen ist.