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DekoRator2000

Darf mir mein Chef einen Nebenjob verbieten? Ich verdiene nicht viel und würde mir gerne was dazuverdienen, aber mein Chef blockt ab.

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Antworten (6)
Harald Hartmann
Grundsätzlich ist eine Mehrfachbeschäftigung erlaubt. In jedem Fall sollte die Nebentätigkeit mit dem Vorgesetzten der Haupttätigkeit abgesprochen werden. Zu beachten ist, dass die Nebenbeschäftigung nicht in Konkurrenz zur Hauptbeschäftigung steht und dass die Arbeitsleistung durch den Nebenerwerb nicht beinträchtigt wird.
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berben23
Der Arbeitgeber darf den Nebenjob nur dann verbieten, wenn er entweder während der Arbeitszeit ausgeführt wird oder wenn der Nebenjob in unmittelbarer wirtschaftlichen Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber besteht. Auch eine Klausel im Arbeitsvertrag, die Nebentätigkeiten verbietet ist unwirksam. Häufig steht im Arbeitsvertrag, dass Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig sind. Diese Klausel ist durchaus legitim.
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Jonama
Selbstverständlich darf der Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten. Er braucht dafür noch nicht einmal einen Grund anzugeben. Sollte man auf den Gedanken kommen, den Nebenjob einfach ohne Erlaubnis anzunehmen, kann das böse Folgen haben. Der eigentliche Arbeitgeber wird automatisch von den Sozialversicherungsträgern angeschrieben. Meistens dauert das nicht einmal eine Woche. Und wenn das passiert, obwohl der Chef den Nebenjob ausdrücklich verboten hat, hat man die fristlose Kündigung schon so gut wie in der Tasche.
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RoterWildfang
Grundsätzlich darf der Hauptarbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht verbieten. Jedoch sind bestimmte Bedingungen und Vorgaben einzuhalten, wie die monatliche Höchstarbeitszeit bei Nebentätigkeiten, keine Konkurrenz zum eigenen Unternehmen, keine Ausübung während der regulären Arbeitszeit des Hauptjobs, etc. Ich habe hier eine Antwort gelesen, daß ein Hauptarbeitgeber eine Meldung der Sozialversicherung über die Ausübung eines Nebenjobs erhält. Woher stammt diese Quelle? Tatsache ist, daß die Arbeitgeber von Minijobs über die Minijobzentrale melden und ihre Abgaben bezahlen müssen. Und ein Hauptarbeitgeber davon über staatliche Stellen nicht informiert wird. Ich übe seit meiner Lehre in den 90ern immer Nebenjobs aus und habe meinen Chefs davon immer Bescheid gesagt, bei mir gabs niemals Probleme. Anbei ein Link mit den wichtigsten Fakten zu diesem Thema.
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RoterWildfang
@jonama: Es gibt ein Recht auf freie Berufswahl, entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam und die Meldung an den Hauptarbeitgeber???? Gibt es nicht! Lediglich die Meldung durch die Minijobzentrale an die Sozialversicherung! Wahlweise kann ein Minijobber noch freiwillig Beiträge aus dem Nebenerwerb in die Rentenversicherung einbezahlen. Das ist Angstmache, Jonama.... rein rechtlich? Ist DekoRator2000 auf der sicheren Seite wenn er sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält und würde jede Kündigung seines Chefs wirksam anfechten und zurückziehen lassen können.
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MarioBerlin
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