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Gast

Darf mein Arbeitgeber den Krankenschein früher verlangen?

Hallo,
Ich war vor kurzem 4 Tage krank geschrieben. Bei uns ist es so geregelt, dass der Krankenschein spätestens am 3. Tag da sein muss. Meiner lag um ca. 14.30 Uhr vor. Habe am nächsten Tag gesagt bekommen, dass der Krankenschein morgens da zu sein hat. Wenn das in Zukunft nicht klappt würde mein Chef verlangen, dass er am ersten Tag da ist.
Kann er das ohne weiteres machen? Und stimmt es, dass der Schein morgens da sein muss?
Danke im voraus und liebe Grüße
Frage beantworten Frage Nummer 3000137612 Frage melden

Antworten (2)
Fiete11
Die Krankmeldung muss NICHT vor Arbeitsbeginn erfolgen, aber unverzüglich nach Arbeitsbeginn. Am besten telefonisch und die Meldung muss auch nicht vom AN kommen. Das kann auch ein Angehöriger übernehmen.

Der Arbeitgeber kann bei einzelnen Arbeitnehmern bereits am 1. Tag ein Attest verlangen. Dies muss nicht für alle Arbeitnehmer gelten.

Ist die Vorlage des Attestes für den 3. Tag vereinbart, dann ist der 4. Tag zu spät. So etwas kann zur Kündigung führen.
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S.Schollmeyer
Die Mitteilung über die Erkrankung muss unverzüglich erfolgen. Unverzüglich bedeutet, sobald man weiß, dass man zu krank zum Arbeiten ist. In der Regel passiert das morgens nach dem Aufstehen, bevor man sich auf den Weg zur Arbeit macht. Damit kann man davon ausgehen, dass sie Mitteilung vor Arbeitsbeginn erfolgt.
Die Mitteilung selbst ist formlos. Kann also per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Telefon erfolgen. Man sollte jedoch sicher gehen, dass sie erhalten wird. Also wenn man nicht anruft eine Rückbestätigung per WhatsApp, SMS, etc anfordern.

Die AU-Bescgeinigung muss am dritten Tag der Erkrankung vorliegen. Dazu reicht vorab ein Foto. Allerdings kann der AG verlangen, dass das Original nachgereicht wird. Denn nur mit dem Original bekommt man die Lohnfortzahlung. Also immer gut aufheben!
Da der Tag 24 Stunden hat, gibt es keine Uhrzeit, die der AG verlangen kann. Allerdings reicht es nicht die Bescheinigung am dritten Tag in die Post zu stecken. Sie muss dem AG am dritten Tag vorliegen!

Der AG kann ohne besonderen Grund beschließen, dass die ärztliche AU Bescheinigung schon am ersten Tag vorliegen muss. Dies kann bereits im Arbeitsvertrag geregelt sein. Auch ist es zulässig diese Regelung nur für einzelne Mitarbeiter auszusprechen.
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