Definition von Wohnung 1 Zimmer, 1 Küche,1 Bad ?
Hallo,
im Mietvertrag steht 1 Zimmer, 1 Küche 1 Bad.
Ich habe jedoch ein Einraumapartment mit hinten einer Kücühenzeile von 4,4qm.
Die Küchenzeile hat einen Durchgang von ca. 160 cm. Rechts udnd links sind Wände von insgesamt 130cm. Eine Spül- und/oder Waschmaschine kann ich nicht stellen, fehlen auch die Anshclüsse.
Nun kam eine Anpassung der Miete, in der der Vermieter von einer Werterhöhung spricht wegen einer offenen Küche. Lt. hiesigem Mietspiegel ist das leider, sofern von einer offenen Küche gesprochen werden kann, möglich.
Aber was habe ich nun? Küche, Küchenzeile, offene Küche?
im Mietvertrag steht 1 Zimmer, 1 Küche 1 Bad.
Ich habe jedoch ein Einraumapartment mit hinten einer Kücühenzeile von 4,4qm.
Die Küchenzeile hat einen Durchgang von ca. 160 cm. Rechts udnd links sind Wände von insgesamt 130cm. Eine Spül- und/oder Waschmaschine kann ich nicht stellen, fehlen auch die Anshclüsse.
Nun kam eine Anpassung der Miete, in der der Vermieter von einer Werterhöhung spricht wegen einer offenen Küche. Lt. hiesigem Mietspiegel ist das leider, sofern von einer offenen Küche gesprochen werden kann, möglich.
Aber was habe ich nun? Küche, Küchenzeile, offene Küche?
Antworten (2)
Als ganze Zimmer zählen Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer. Nicht als Zimmer zählen die Küche, wenn man also eine 1-Zimmer Wohnung hat, wie in deinem Fall ist es schon sehr kreativ vom Vermieter als offene Küche zu sprechen. Ich nehme mal an, dass die Küche schon beim Einzug vorhanden war, falls ja, wie kommt er auf einmal darauf jetzt von einer Werterhöhung zu sprechen. Oder hat er eine neue Küche einbauen lassen?
Deine Küche ist ein 3,2m mal 1,3m großer, abgetrennter(!) Raum. Nur weil der keine Tür hat, ist das noch lange keine "offene Küche".
Aber völlig egal, was genau es ist, das war es von Beginn an. Es gibt keine "Wertsteigerung". Ihr habt für diese Art Wohnung eine Miete vereinbart und solange sich die Ausstattung nicht ändert, gibt es aus dieser Richtung keinen Grund für eine Mieterhöhung.
Was damit nicht verhindert werden kann: natürlich darf der Vermieter regelmäßig seine Miete erhöhen, ganz ohne Begründung. Er muss dabei Grenzen beachten. Eine davon ist der Mietspiegel, eine andere "nicht mehr als "X"% innerhalb von "y" Jahren (ich habe die Zahlen nicht im Kopf, sie variieren auch, je nachdem, ob die Mietpreisbremse gilt oder nicht).
Ob er das hier überschreitet, kannst nur Du wissen.
Aber völlig egal, was genau es ist, das war es von Beginn an. Es gibt keine "Wertsteigerung". Ihr habt für diese Art Wohnung eine Miete vereinbart und solange sich die Ausstattung nicht ändert, gibt es aus dieser Richtung keinen Grund für eine Mieterhöhung.
Was damit nicht verhindert werden kann: natürlich darf der Vermieter regelmäßig seine Miete erhöhen, ganz ohne Begründung. Er muss dabei Grenzen beachten. Eine davon ist der Mietspiegel, eine andere "nicht mehr als "X"% innerhalb von "y" Jahren (ich habe die Zahlen nicht im Kopf, sie variieren auch, je nachdem, ob die Mietpreisbremse gilt oder nicht).
Ob er das hier überschreitet, kannst nur Du wissen.