Swan
Deutsches oder englisches Recht?
Wenn ein deutscher Fahrer mit seinem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug in England auf der rechten Fahrbahnhälfte mit einem ihm entgegenkommenden Fahrzeug, ebenfalls in Deutschland angemeldet, und von einem Deutschen gefahren, in einen Frontalunfall verwickelt wird, und beide Fahrer in Deutschland ein Gericht ersuchen, um die Schadenshaftung zu ermitteln, wird dann nach deutschem oder englischem Gesetz entschieden?
Antworten (5)
Hast du zu viel Zeit oder warum stellst du hier täglich so sinnlose Fragen?
Ich finde es ziemlich traurig, dass du Tag für Tag in dem Forum rumhängst. Hast du denn keine Familie/Frau mit der du deine Zeit verbringen kannst? Denk mal darüber nach.
Ich finde es ziemlich traurig, dass du Tag für Tag in dem Forum rumhängst. Hast du denn keine Familie/Frau mit der du deine Zeit verbringen kannst? Denk mal darüber nach.
Ich finde die Frage gut.
Meine Vermutung wäre, dass das deutsche Gericht den Fall nicht annimmt, weil es ein Unfall in einem anderen Rechtsgebiet war und nach dortigem Recht behandelt wird.
Wenn es jemand WEISS, bin ich aber auch an der richtigen Antwort interessiert. Manchmal gibt es ja Überraschungen.
Meine Vermutung wäre, dass das deutsche Gericht den Fall nicht annimmt, weil es ein Unfall in einem anderen Rechtsgebiet war und nach dortigem Recht behandelt wird.
Wenn es jemand WEISS, bin ich aber auch an der richtigen Antwort interessiert. Manchmal gibt es ja Überraschungen.
Ja, StechusKaktus, deshalb habe ich diese Frage gestellt.
Leider werde ich die Antwort auf meine Frage – falls eine kommt – erst in einigen Stunden erfahren, denn meine Frau und ich gehen heute mal früh ins Bett. 🌔
Leider werde ich die Antwort auf meine Frage – falls eine kommt – erst in einigen Stunden erfahren, denn meine Frau und ich gehen heute mal früh ins Bett. 🌔
Zwei deutsche Versicherer haben keinerlei Veranlassung, eine Auseinandersetzung dieser Art vor einem englischen Gericht auszufechten.
Es nützt also die Einlassung »ich bin aber nach deutschem Recht auf der richtigen – rechten – Straßenseite gefahren« nichts.