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Jenny75

DSGVO Sreenshots veröffentlichen

Ich möchte auf einer Website Äußerungen von z.B. Politikern in sozialen Netzwerken veröffentlichen und kommentieren.

Beispiel:
Politiker A der Partei XYZ äußert sich auf Facebook und fordert dort eine 25h Arbeitswochen für alle.
Nach der Wahl "verschwindet" diese Aussage von Facebook und der Politiker "drückt" eine 50h Arbeitswoche für alle durch.

a.) Darf diese Aussage überhaupt auf anderen Website veröffentlicht werden und
b.) Darf diese Aussage (z.B. als Screenshot) stehen bleiben auch wenn diese im Original nicht mehr vorhanden ist.
c.) Was wäre zu tun, wenn der Politiker "plötzlich behauptet, so etwas nie gepostet zu haben?


Vielen Dank
Frage beantworten Frage Nummer 3000100099 Frage melden

Antworten (1)
elfigy
Politiker sind Personen des öffentlichen Lebens.
Du kannst diese Screenshots posten, wenn du sie als solche kennzeichnest, am besten auch wann und wo dazuschreiben. Dann isses korrekt.
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