womowa
E-Mail Einladung per BBC Verteiler gueltig?
Guten Tag,
folgende Frage: ist eine Einladung zu einer Vorstandssitzung korrekt / gültig, wenn die Einladung per E-Mail nur an eine BBC Verteiler (anonymer Verteiler) erfolgt ist. D.h. die einzelnen E-Mail Empfänger können nicht feststellen wer die Einladung zur Vorstandssitzung erhalten hat.
Vielen Dank für die Antwort
folgende Frage: ist eine Einladung zu einer Vorstandssitzung korrekt / gültig, wenn die Einladung per E-Mail nur an eine BBC Verteiler (anonymer Verteiler) erfolgt ist. D.h. die einzelnen E-Mail Empfänger können nicht feststellen wer die Einladung zur Vorstandssitzung erhalten hat.
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Antworten (4)
Da zu einer Vorstandssitzung, in der Regel, Vorstandsmitglieder eingeladen werden, dürfte es nicht allzu schwer sein, zu erahnen, wer die Einladung erhalten hat, denn Du kennst ja hoffentlich Deine Kollegen aus dem Vorstand, die Du ja bei regelmäßigen Vorstandssitzungen schon mal getroffen hast. P.S. Du meinst doch sicherlich BCC und nicht die britische Rundfunk- und Fernsehanstalt?
Sicher meine ich BCC -sorry
Warum die Frage: es wurden über den nicht für alle Vorstandsmitglieder einsehbaren Verteiler einige Vorstandsmitglieder nicht eingeladen.
Warum die Frage: es wurden über den nicht für alle Vorstandsmitglieder einsehbaren Verteiler einige Vorstandsmitglieder nicht eingeladen.
(Ich gehe davon aus, dass mit "Vorstandssitzung" eine Vorstandssitzung eines Vereins gemeint ist.)
Voraussetzung dafür, dass die Einladung gültig ist, ist, dass eine Einladung per E-Mail in der Satzung des Vereins ausdrücklich erlaubt wird. Steht in der Satzung nichts von Einladungen per E-Mail, wäre die Einladung ungültig.
Der Verteiler muss nicht drinstehen. Auf einer Einladung, die auf Papier gedruckt wäre und per Post zugestellt würde, müsste ja auch keine Liste der Empfänger stehen.
Anders wäre es nur, wenn in der Vereinssatzung dazu ausdrücklich die Verteilerliste in der Einladung vorgeschrieben wäre.
Voraussetzung dafür, dass die Einladung gültig ist, ist, dass eine Einladung per E-Mail in der Satzung des Vereins ausdrücklich erlaubt wird. Steht in der Satzung nichts von Einladungen per E-Mail, wäre die Einladung ungültig.
Der Verteiler muss nicht drinstehen. Auf einer Einladung, die auf Papier gedruckt wäre und per Post zugestellt würde, müsste ja auch keine Liste der Empfänger stehen.
Anders wäre es nur, wenn in der Vereinssatzung dazu ausdrücklich die Verteilerliste in der Einladung vorgeschrieben wäre.