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Gast

Ist eine eingescannte Unterschrift per Email für einen Mietvertrag rechtskräftig?

Ich habe meinen Mietvertrag per Email bekommen, unterschrieben, eingescannt und an die Verwaltung geschickt.
Ich habe allerdings bloß die letzte Seite des Vertrages abgeschickt, also die ganzen Regelungen und alles was sonst drin stand hab ich nicht mit abgeschickt. Also auf der Seite mit meiner Unterschrift stand bloß unter anderem auch unter Sonstige Vereinbarungen: " Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird (meine Stadt) vereinbart". Die Verwaltung hat darauf hingewiesen das ich den Vertrag noch schriftlich per Post schicken soll. Und von Ihnen kam auch nichts mit einem unterschriebenem Mietvertrag an. Ist das also rechtkräfttig, bin ich rechtlich gesehen der Mieter und muss für die Wohnung aufkommen oder ist das abstreitbar? Vielen Dank im Vorraus
Frage beantworten Frage Nummer 3000263141 Frage melden

Antworten (1)
Skorti
Du solltest das Mietverhältnis nicht abstreiten. Selbst wenn bei einer gerichtlichen Klärung deiner Situation herauskommt, du wärst kein Mieter gewesen und musstest nicht für die Wohnung aufkommen, dann macht dich das zu einem Straftäter, wegen Hausfriedensbruch etc. Das kann dann erst Recht teuer werden.
Abgesehen davon , da Mietverträge auch mündlich gültig sind, wird die gescannte Unterschrift einem Gericht wahrscheinlich als Vertragsnachwies reichen.
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