eheähnliches Verhältnis
Ich wohne bei meinem Lebenspartner im Haus. Brauch ich einen Mietvertrag? Falls Ihm was passiert! Er hat einen Sohn mit 8 J.Kann er mich vor die Tür setzen?
Antworten (6)
Wenn dem, mit dem du in einem eheähnlichen Verhältnis zusammen lebst, etwas passiert? Ob dich dann der 8-jährige Sohn vor die Tür setzen kann? Der Vormund von dem Bengel schon. Wenn das eheähnliche Verhältnis durch Tod des Wohnungsbesitzers endet, endet auch deine Aufenthaltsberechtigung. Deshalb ist ein Vertrag, nenne es meinetwegen Mietvertrag, durchaus überlegenswert.
Er könnte das in einem Testament regeln, so er denn wollte. Lass es darauf ankommen, und du weisst, woran du mit ihm bist.
Grundbucheintrag geht nur, wenn es das eigene Haus ist. Wissen wir das? Jeder kann doch mit seinem Eigentum machen, was er will, also auch einen Vertrag aufsetzen, der das Wohnrecht regelt. Oder geht das nicht?
Nein, das geht eben nicht. Wenn der Lebenspartner nicht Eigentümer ist, dann muss man sich über ein Wohnrecht nicht unterhalten. Da können sie sich die Finger wund schreiben mit Verträgen. Wenn er selbst Mieter ist, kann er zwar (mit Erlaubnis des Eigentümers) untervermieten, aber dieser Vertrag wird in dem Moment ungültig, in dem der Hauptmieter verstirbt. Ist er Eigentümer, und möchte seiner Lebenspartnerin ein Wohnrecht nach seinem Ableben einräumen, geht das nur über das Grundbuch. Das hat den Sinn, dass eine solche Eintragung nicht von den Erben angefochten werden kann, und die Erbfolge keine Rolle spielt.