Julian Schröder
Was unterscheidet ein eheähnliches Verhältnis genau von der richtigen Ehe?
Ist es wirklich nur, dass man nicht geheiratet hat oder gibt es andere rechtliche Konsequenzen und Behandlungen?
Antworten (4)
In einer richtigen Ehe wird dies ja Beurkundet in einem öffentlichen Amt oder in der Kirche. Alles ist Hoch-Offiziell mit, in den meisten Fällen, einer Hochzeitsfeier u. ä. Ein Verhältnis welches eheähnlich ist besteht, wenn du mit deinem Lebensparter/in dauerhaft in einer Wohnung zusammenlebst, ohne jede öffentliche Bekanntmachung in einem Amt oder in der Kirche.
Formal fehlt der trauschein, obwohl man wie in einer Ehe zusammenlebt. die Konsequenz daraus ist, dass dem Partner, der eventuell Sozialleistungen empfängt (Witwenrente,Sozialgeld, ALG2, unterhaltszahlungen), diese gestrichen werden, weil der andere Partner dafür aufkommen kann. Es fallen automatisch alle zusammenwohnenden, nicht verheirateten Paare in diese Kategorie.
Dieses Verhältnis ist eine Beziehung von meistens zweier Menschen, die wie in einer Ehe leben. Formal sind diese allerdings nicht verheiratet. Dies wird auch als "Ehe ohne Trauschein" bezeichnet. Der Unterschied ist letztendlich nur: diese Form ist nicht Formal festgehalten.
Du hast auch weniger Rechte, zB bekommst du kaum/keine Auskünfte wenn dein Partner im Krankenhaus ist und darfst auch keine Entscheidungen für ihn treffen.