Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen in einem?
Hallo, bei uns gibt es eine einspurige Stelle kurz vor der Autobahn wo von rechts Autos kommen, um auf diese Spur einzufädeln und gleichzeitig Autos auf dieser Spur fahren, die nach rechts ausfädeln wollen. Wer hat hier Vorfahrt bzw. wie ist das geregelt?
Antworten (2)
Das funktioniert an jedem Autobahahnkreuz reibungslos. Wer nach rechts will, blinkt rechts, wer nach links will, blinkt links. Entweder gibt es eine Lücke, oder man lässt den anderen wechseln. So kommt jeder dahin, wo er hin will.
An Autobahnauffahrten gilt niemals Rechts-vor-links, der fließende Verkehr hat Vorrang (hier der Ausfahrende). Der Einfahrende ist ggf. wartepflichtig.
Also auch auf kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen, oft an Autobahnkreuzen zu finden. Die Auffahrt ist auch in aller Regel mit einem "Vorfahrt achten"-Schild versehen, eigentlich unmissverständlich.
Dazu passt: "Vielfach hält sich in diesem Zusammenhang das Gerücht, die Verkehrsteilnehmer des fließenden Verkehres müssten dem Auffahrenden Platz machen, damit dieser auf die normalen Spuren wechseln könne. Dieses Gerücht ist jedoch falsch. Die Vorfahrt hat immer der fließende Verkehr. Verkehrsteilnehmer des fließenden Verkehrs sind deshalb nicht verpflichtet, einscherenden Fahrzeugen Platz zu machen, um deren Einscheren zu ermöglichen. Sie müssen weder abbremsen noch auf die Überholspur wechseln. Somit bleibt die Pflicht der Rücksicht beim Einscherenden. Dieser muss zur Not sein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen abbremsen, anhalten und auf eine Lücke zum Einscheren warten." (anwalt.de)
Also auch auf kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen, oft an Autobahnkreuzen zu finden. Die Auffahrt ist auch in aller Regel mit einem "Vorfahrt achten"-Schild versehen, eigentlich unmissverständlich.
Dazu passt: "Vielfach hält sich in diesem Zusammenhang das Gerücht, die Verkehrsteilnehmer des fließenden Verkehres müssten dem Auffahrenden Platz machen, damit dieser auf die normalen Spuren wechseln könne. Dieses Gerücht ist jedoch falsch. Die Vorfahrt hat immer der fließende Verkehr. Verkehrsteilnehmer des fließenden Verkehrs sind deshalb nicht verpflichtet, einscherenden Fahrzeugen Platz zu machen, um deren Einscheren zu ermöglichen. Sie müssen weder abbremsen noch auf die Überholspur wechseln. Somit bleibt die Pflicht der Rücksicht beim Einscherenden. Dieser muss zur Not sein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen abbremsen, anhalten und auf eine Lücke zum Einscheren warten." (anwalt.de)