Frage stellen
Gast

Eingangsstempel drucken möglich?

Ist es für eine Behörde erlaubt, den Eingangstempelabdruck z.B. bei einer Online-Rechnung direkt auf Rechnungen aus zu drucken?
Frage beantworten Frage Nummer 3000288599 Frage melden

Antworten (3)
rayer
Ich hab zwar keine Ahnung, ob es möglich wäre, wenn ja, warum nicht? Ich archiviere die ganze Mail, da steht dann auch das Sendedatum drauf. Vermutlich bin ich ja old School.
Melden
Alexander Urner
Ich persönlich finde es auch nicht unbedingt notwendig, den Eingangsstempelabdruck auf Rechnungen zu drucken. Ich würde auch einfach die ganze Rechnung archivieren. So habe ich alle wichtigen Informationen im Überblick.
Melden
Matthew
Mir ist nicht ganz klar, ob ich die Frage richtig verstanden habe.
Wenn ein Schreiben denen zugegangen ist, wird das sehr in Ordnung sein. Es dokumentiert halt den Verlauf, den das Dokument genommen hat.
Falls das Schreiben Dir zugegangen ist, und ein Eingangsstempel drauf ist, wann es Dir (angeblich) zugegangen ist, halte ich es für keinen sonderlich guten Stil und eher grenzwertig.
Aber juristisch ist die absendende Behörde nicht dafür verantwortlich, ob Du Deinen Mail-Eingang odr Briefkasten regelmäßig kontrollierst oder nicht. Es ist Deine Sache, den Maileingang (Ob nun Briefkasten oder E-Mail-Postfach) in zumutbaren Abständen zu kontrollieren. Oder Zumindest Vorsorge zu treffen, dass Dich jemand, z.B. im Urlaub benachrichtigt.
Ein Schreiben gilt deshalb juristisch als zugegangen, eine gewisse Frist nach dem Absenden. (Ich meine, es wären 3 Werk-Tage, bin aber nicht sicher). Wenn der Eingangsstempel also ein Datum enthält, dass dem Absende-Datum plus dieser Frist entspricht. dann soll es wohl deutlich machen, wann die Widerspruchsfrist zu laufen beginnt. Da die Widerspruchsfrist aber ohnehin zu diesem Zeitpunkt startet, auch ohne diesen "Eingangsstempel", dann ensteht Dir jedenfalls kein rechtlicher Nachteil dadurch, dass das noch einmal deutlich gemacht wird. Eher im Gegenteil.
Wenn Du tatsächlich daran gehindert warst, Deine Mail zu checken, dann kanst Du die "Einsetzung in den vorigen Stand" beantragen (ich glaube, so heißt das). Du bist dann aber nachweispflichtig, dass Du tatsächlich daran gehindert warst, die Mail vorher abzufragen. Das könnte z.B. ein Krankenhaus-Aufenthalt sein. Bei Urlaub sind Behörden manchmal kulant, aber nicht dazu verpflichtet.
Insgesamt finde ich einen solchen Eingangsstempel einen etwas merkwürdigen Stil. Ich glaube aber nicht, dass es rechtlich zu beanstanden ist.
Melden