Eingetragene Partnerschaft
Wie lange muß die eingetragene Partnerschaft bestehen bezüglich Erbschaftssteuer ?
Antworten (3)
Im Moment der Unterschrift des Standesbeamten besteht der steuerliche Status des Lebenspartners, auch bezüglich einer Erbschaft.
Was die Erbschaftssteuer damit zu tun hat, kannst Du dem Beitrag von ing entnehmen. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man von einem Freund/in im Todesfalle erbt oder von einem Ehe/Lebensgemeinschaft eingetragenen Partner.
b.kloppt; Nein, hast du nicht, du hast geschrieben, das habe mit der Steuer nichts zu tun.
Es ist völlig egal, was der Status vor der eingetragenen Partnerschaft war, ob Geschäftskollege, Freund oder Feind. Nun geht man bei der in der Situation einer möglichen eingetragenen Partnerschaft, eher von einem Freund aus.
Nun ist die Antwort auf die Frage, es gibt keine zeitliche Grenze, die überschritten sein muss, damit der eingetragene Partner bei einer Erbschaft die steuerlichen Vorteile geniest. Also was Ing schrieb.
Es ist völlig egal, was der Status vor der eingetragenen Partnerschaft war, ob Geschäftskollege, Freund oder Feind. Nun geht man bei der in der Situation einer möglichen eingetragenen Partnerschaft, eher von einem Freund aus.
Nun ist die Antwort auf die Frage, es gibt keine zeitliche Grenze, die überschritten sein muss, damit der eingetragene Partner bei einer Erbschaft die steuerlichen Vorteile geniest. Also was Ing schrieb.