Energiepreiserhöhung
Muss ein Energieversorger schriftlich per Post Brief eine Energiepreis -Erhöhung ankündigen? Und darf er diese überhaupt an eine E-Mail-Adresse einer Namentlichen anderen Person die im gleichen Haushalt lebt senden obwohl der eigentliche Vertragspartner keine E-Mail hat und nicht dort registriert ist? In der Vergangenheit wurde dieser Kunde sonst auch immer per Post Brief von seinem Grundversorger (EWE-VertriebsAG) seine Vertragsänderungen angekündigt! Gruß H. Lukas
Antworten
noch keine Antworten vorhanden, seien Sie der erste!