Entfernungskilometer Dienstwagen
Kann ein gemietetes Zimmer als Entfernung zur Arbeitsstätte (ca. 6km) für die Entfernungskilometer eines Dienstwagens angesetzt werden?
Oder wird die Entfernung Arbeitsstätte und Hauptwohnsitz (ca. 93km) angesetzt?
Danke für eure Hilfe
Marco
Oder wird die Entfernung Arbeitsstätte und Hauptwohnsitz (ca. 93km) angesetzt?
Danke für eure Hilfe
Marco
Antworten (5)
Das gemietete Zimmer wird angesetzt, wenn es benutzt wird.
Wenn bei einer Kontrolle keine Möbel drin stehen oder die Jahreswasserrechnung Null anzeigt, dann gibt es Ärger.
Wenn bei einer Kontrolle keine Möbel drin stehen oder die Jahreswasserrechnung Null anzeigt, dann gibt es Ärger.
Hefe, falsch verstanden.
Bei einem Dienstwagen kann es sein, dass du für die Entfernung Wohnsitz - Firmensitz abhängig einen geldwerten Vorteil versteuern musst, weil du keinen privaten Wagen fahren musst. Letzten Endes nahezu ein Nullsummenspiel, weil man in der Steuererklärung dieselben Kilometer wieder absetzen kann. Dabei kann man natürlich nicht mehr absetzen, als man als Vorteil versteuert hat.
Den Dienstwagen hast man wahrscheinlich, weil man beruflich viel fährst, die Steuerverrechnung, weil man ihn auch für die privaten Fahrten ins Büro nutzt. Nun ist es schon ein Unterschied, ob man bis zur Steuererklärung auf den geldwerten Vorteil für 6 oder 93 KM pro Tag warten muss.
Wenn man im gemieteten Zimmer gemeldet ist, kann man natürlich die 6 KM absetzen. Ist man nicht gemeldet, werden es die 93 bleiben. Aber dafür gibt es Steuerberater.
Bei einem Dienstwagen kann es sein, dass du für die Entfernung Wohnsitz - Firmensitz abhängig einen geldwerten Vorteil versteuern musst, weil du keinen privaten Wagen fahren musst. Letzten Endes nahezu ein Nullsummenspiel, weil man in der Steuererklärung dieselben Kilometer wieder absetzen kann. Dabei kann man natürlich nicht mehr absetzen, als man als Vorteil versteuert hat.
Den Dienstwagen hast man wahrscheinlich, weil man beruflich viel fährst, die Steuerverrechnung, weil man ihn auch für die privaten Fahrten ins Büro nutzt. Nun ist es schon ein Unterschied, ob man bis zur Steuererklärung auf den geldwerten Vorteil für 6 oder 93 KM pro Tag warten muss.
Wenn man im gemieteten Zimmer gemeldet ist, kann man natürlich die 6 KM absetzen. Ist man nicht gemeldet, werden es die 93 bleiben. Aber dafür gibt es Steuerberater.
Da braucht man keinen Steuerberater für.
Bei einem Wagen mit einem Listenpreis von sagen wir 50.000 Euro (das ist ein einigermaßen ausgerüsteter Passat, also nix wirklich besonderes) muss ich knapp 2000€ versteuern und kann 675€ von der Steuer absetzen. Keine schwere Entscheidung, zumal der doppelte Wohnsitz noch weitere Steuervorteile bringt.
Man kann generell sagen: ein km Entfernung heißt monatlich 15€ versteuern und 6 bis 7,60€ absetzen (bei den genannten 50.000€ Listenpreis).
Besser man wohnt im Büro.
Etwas anderes wäre es mit einem Elektro-PKW - da ist das im Prinzip ein Nullsummenspiel, weil da nur der halbe Steuersatz gilt.
Bei einem Wagen mit einem Listenpreis von sagen wir 50.000 Euro (das ist ein einigermaßen ausgerüsteter Passat, also nix wirklich besonderes) muss ich knapp 2000€ versteuern und kann 675€ von der Steuer absetzen. Keine schwere Entscheidung, zumal der doppelte Wohnsitz noch weitere Steuervorteile bringt.
Man kann generell sagen: ein km Entfernung heißt monatlich 15€ versteuern und 6 bis 7,60€ absetzen (bei den genannten 50.000€ Listenpreis).
Besser man wohnt im Büro.
Etwas anderes wäre es mit einem Elektro-PKW - da ist das im Prinzip ein Nullsummenspiel, weil da nur der halbe Steuersatz gilt.
So genau kenn ich mich da nicht aus, habe nie einen Dienstwagen besessen. Höre nur ab und zu die Kollegen jammern. Aber bei den Zahlen ist natürlich klar, dass Gast lieber 6 statt 93 km angerechnet haben will. Aber ob das Finanzamt einen 2. Wohnsitz akzeptiert, bei einer Entfernung von nur 90 km zum Wohnort?