mariamari293
Wer kennt sich mit der Versteuerung von Dienstwagen aus und welche Möglichkeiten gibt es?
Antworten (5)
Hatten wir schon oft
Bei der Steuer anmerken muss man natürlich, dass der Wagen für den beruflichen Alltag unerlässlich ist. Wenn du, als Nutzer, Mitglied der Führungsebene eines Unternehmens bist, erwachsen zusätzliche Vorteile - in dem Sinne auch das anmerken, wenns der Fall sein sollte. Stellt der Wagen ein Repräsentationsobjekt dar, kann er auch abegsetzt werden.
Kommt drauf an, ob du e privat nutzen darfst oder nicht. Wenn ja ist das ein geldwerter vorteil, der entweder den gefahrenen Kilometern entspricht oder monatlich einem Prozent des Listenpreises. kannst dir selbst aussuchen, wie du es angibst. die 1% regelung ist einfacher: kein Fahrtenbuch!
Wenn du einen Dienstwagen von deinem Arbeitgeber erhältst und diesen auch privat nutzen darfst, wird eine Steuer fällig, da dies als dein Vorteil angesehen wird. Die Steuer berechnet sich entweder mit einem Prozent monatlich des Listenpreises des Wagens oder wird nach einem Fahrtenbuch den tatsächlichen Kosten nach ermittelt.