Erbe ich Anteile am Haus, wenn nur der Vater im Grundbuch steht und die Mutter stirbt?
Mein Vater hat während der Ehe mit meiner Mutter das Haus von seiner Mutter überschrieben bekommen. Nur mein Vater steht im Grundbuch. Dach und Fassade wurden währen ihrer Ehe saniert. Beide hatten zum Zeitpunkt des Todes meiner Mutter nur ein gemeinsames Konto. Jetzt ist meine Mutter verstorben. Es gilt Zugewinngemeinschaft. Erbe ich jetzt schon Anteile am Haus?
(Mein Vater wohnt in dem Haus und das soll auch so bleiben.)
(Mein Vater wohnt in dem Haus und das soll auch so bleiben.)
Antworten (10)
Zugewinn ist nicht vererbbar, es sei denn die Ehe wurde vor dem Tod der Mutter geschieden und der Zugewinn wurde ihr bereits zugesprochen. Das wäre dann quasi Vermögen der Mutter, auch wenn noch nicht gezahlt worden ist.
In dem Fall hier, müsste der Erbe nachweisen, welche Leistungen die Mutter für die Wertsteigerung des Hauses erbracht hatte. Das kann Geld oder auch Arbeitsleistung sein.
Davon erbt aber der Vater auch die Hälfte.
In dem Fall hier, müsste der Erbe nachweisen, welche Leistungen die Mutter für die Wertsteigerung des Hauses erbracht hatte. Das kann Geld oder auch Arbeitsleistung sein.
Davon erbt aber der Vater auch die Hälfte.
Der Wert des Zugewinns muß nur bei der Beendigung der Ehe, oder einer Änderung des Güterstandes ausbezahlt werden. Ohne diese Änderungen ist er nicht vererbbar. Auch bei der Zugewinngemeinschaft behält jeder sein Eigentum. Wenn das Eigentum des Überlebenden einen Wertzuwachs erfahren hat, muß der Verstorbene bezifferbare Leistungen beigetragen haben. Also etwas von seinem Eigentum eingebracht haben.
Das hat der Gesetzgeber so geregelt. Einen Zugewinnausgleichsanspruch hat nur der Ehegatte. Die Kinder als Erben haben ihn nicht.
Der Güterstand regelt quasi nur die Vermögensverteilung im Fall einer Scheidung,
Das hat der Gesetzgeber so geregelt. Einen Zugewinnausgleichsanspruch hat nur der Ehegatte. Die Kinder als Erben haben ihn nicht.
Der Güterstand regelt quasi nur die Vermögensverteilung im Fall einer Scheidung,
Das wissen viele nicht, die Leute denken, die Kinder erben ja mal alles, was wir uns erwirtschaftet haben. Besonders wichtig dass man alles genau regelt, ist es, wenn Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind. Aber auch für den Fall, dass der Überlebende wieder heiratet.
Da können böse Ungerechtigkeiten passieren.
Da können böse Ungerechtigkeiten passieren.
So für den Normalfall bei beiden leiblichen Eltern sehe ich das auch so.
Wir wissen allerdings nichts über die sonstigen Verhältnisse, insbesondere über die Beziehung zum Vater und dessen Verhalten. Geht uns auch nix an, aus welchem Grund die Frage gestellt wurde,
Wir wissen allerdings nichts über die sonstigen Verhältnisse, insbesondere über die Beziehung zum Vater und dessen Verhalten. Geht uns auch nix an, aus welchem Grund die Frage gestellt wurde,
Da gibt es so viele Möglichkeiten, wie es Menschen gibt. Der Gast hat sachlich gefragt und seine Motive können wir mangels Informationen nicht werten. Mit moralisieren kann man ganz schnell auf den falschen Dampfer kommen. Deshalb mein letzter Satz in meinem vorigen Post.
Die Mutter ist verstorben! Es handelt sich also nicht um das Zugewinn-Verfahren, welches bei einer Scheidung anzuwenden ist.
@rayer,
auch ich kann mir pietätischeres Verhalten vorstellen, als beim Tod der Mutter auf das anteilige Erbe pochen.
Aber ich kann mir für ein solches Verhalten auch eine Konstellation vorstellen, bei der nicht nur der Sohn/ die Tochter dieses wünscht, sondern auch der Vater.
Stell dir einfach mal ein Haus vor, dass einen Wert hat, der bei einem Erbfall die Freigrenze überschreitet.
Nun stirbt einer der beiden Eigentümer und als Erbe stehen Ehepartner und Kind an. Wenn der Kind nun einen Teil des Hauses jetzt schon erbt, damit unter der Freigrenze bleibt, reduziert sich im zweiten Erbfall die Höhe des Erbes und hier fallen weniger, wenn nicht keine Steuern an.
Dann könnten sowohl überlebender Eigentümer und späterer Gesamterbe gemeinsam daran Interesse haben.
auch ich kann mir pietätischeres Verhalten vorstellen, als beim Tod der Mutter auf das anteilige Erbe pochen.
Aber ich kann mir für ein solches Verhalten auch eine Konstellation vorstellen, bei der nicht nur der Sohn/ die Tochter dieses wünscht, sondern auch der Vater.
Stell dir einfach mal ein Haus vor, dass einen Wert hat, der bei einem Erbfall die Freigrenze überschreitet.
Nun stirbt einer der beiden Eigentümer und als Erbe stehen Ehepartner und Kind an. Wenn der Kind nun einen Teil des Hauses jetzt schon erbt, damit unter der Freigrenze bleibt, reduziert sich im zweiten Erbfall die Höhe des Erbes und hier fallen weniger, wenn nicht keine Steuern an.
Dann könnten sowohl überlebender Eigentümer und späterer Gesamterbe gemeinsam daran Interesse haben.
Meine Nichte (ihre Mutter, meine Schwester ist 97 verstorben) hat nach dem Tod meines Vaters ihren Pflichtteil eingefordert. Ja meine lieben Freunde, es geht noch viel heftiger zu als ihr glaubt. Geld kennt keine Familie.
Wie kommt Ihr auf das schmale Brett, der Fragesteller würde irgend etwas einfordern?
In seinem Post kann ich dazu nichts entdecken.
In seinem Post kann ich dazu nichts entdecken.