Erbe mit Schulden
Kann ein Ehepartner bei Tod des anderen das Erbe ablehnen weil der verstorbene Partner verschuldet war.
Und somit nicht für die Schulden des verstorbenen haften muss.
Und somit nicht für die Schulden des verstorbenen haften muss.
Antworten (6)
Wenn man das Erbe ausschlägt, was im Prinzip immer geht, darf man normalerweise die Wohnung des Erb-Lassers nicht betreten..
Bei einem Ehepaar meist schwierig.
Komplizierte Materie: frag einen Anwalt! Es gibt dabei auch Fristen, die man einhalten muss.
Bei einem Ehepaar meist schwierig.
Komplizierte Materie: frag einen Anwalt! Es gibt dabei auch Fristen, die man einhalten muss.
Normalerweise zahlt man als Ehepartner doch eh die Schulden des anderen mit?
Ich lese nix von Ehevertrag und lese auch nix von Schulden sind von vor der Ehe...
In solchen Fällen kommt man nicht davon, oder?
Ich lese nix von Ehevertrag und lese auch nix von Schulden sind von vor der Ehe...
In solchen Fällen kommt man nicht davon, oder?
Nein, dschinn, tut man nicht.
Der Eindruck entsteht, weil man oft keinen Kredit bekommt (jedenfalls wird diese Annahme vermittelt), wenn der Ehepartner nicht mit unterschreibt. Aber prinzipiell kann ich auch während der Ehe eigene Schulden aufnehmen.
Der Eindruck entsteht, weil man oft keinen Kredit bekommt (jedenfalls wird diese Annahme vermittelt), wenn der Ehepartner nicht mit unterschreibt. Aber prinzipiell kann ich auch während der Ehe eigene Schulden aufnehmen.
@dschinn Der gesetzliche Güterstand heußt Zugewinngmeinschaft und eben nicht Verschuldensgemeinschaft. Jeder Ehepartner haftet nur für seine eigenen Schulden. Es wird also der während der Ehe aufgeäufte Zugewinn geteilt, angehäuften Schulden aber nicht, wobei heir das Netto-Prinzip gilt, also der Saldo aus Zugewinn und Schulden berechnet wird. Bekanntlich endet die Ehe mit dem Tod (bis das der Tod uns scheidet).
Was es nicht alles gibt.... ich danke für die unzähligen Zuschriften!
Als Ehepartner*in bin ich also nicht für die Schulden der "Gegenseite" mit verantwortlich... okay... soweit so gut...
Nun zur Frage von Gast: Diese Schulden werden aber ganz "normal" mit vererbt und dann wäre ich mit verantwortlich wenn ich das Erbe annehme?
Als Ehepartner*in bin ich also nicht für die Schulden der "Gegenseite" mit verantwortlich... okay... soweit so gut...
Nun zur Frage von Gast: Diese Schulden werden aber ganz "normal" mit vererbt und dann wäre ich mit verantwortlich wenn ich das Erbe annehme?
Jo ... Erbe ganz annehmen oder ganz ablehnen.
Problematisch wird es, wenn die Ehepartner einen Teil der Schulden gemeinsam aufgenommen haben, z.B. Hauskauf, aber der Verstorbene nun einen 20.000 Euro Kredit für 14 Tage Las Vegas aufgenommen hat. Das Haus gehört nun zu je 15% den Ehepartnern und 70% der Bank.
Wenn der Überlebende nun das Erbe ausschlägt, was wird dann mit dem Haus?
Problematisch wird es, wenn die Ehepartner einen Teil der Schulden gemeinsam aufgenommen haben, z.B. Hauskauf, aber der Verstorbene nun einen 20.000 Euro Kredit für 14 Tage Las Vegas aufgenommen hat. Das Haus gehört nun zu je 15% den Ehepartnern und 70% der Bank.
Wenn der Überlebende nun das Erbe ausschlägt, was wird dann mit dem Haus?