Erbfolge bei alleinigem Grundbucheintrag
Ich stehe im Grundbuch alleine und habe 3 Kinder, wenn mein Mann stirbt, vererbt er nichts und auch seine unehelichen 3 Kinder nicht? Anders herum, wie ist es wenn ich sterbe?
Antworten (6)
Wenn Dein Mann stirbt, erbst Du die eine Hälfte seines Vermögens, die andere Hälfte wird auf die sechs Kinder gleichmäßig verteilt (wobei ich davon ausgehe, dass "Deine" drei tatsächlich "Eure" drei sind).
Wenn Du stirbst, erbt Dein Mann die Hälfte des Hauses (oder was auch immer im Grundbuch eingetragen ist), die zweite Hälfte wird auf Deine drei Kinder verteilt. Nach seinem Tod wiederum würde dann diese zweite Hälfte auf alle seine sechs Kinder verteilt (falls er zwischendurch nicht wieder heiratet)
Wenn Du stirbst, erbt Dein Mann die Hälfte des Hauses (oder was auch immer im Grundbuch eingetragen ist), die zweite Hälfte wird auf Deine drei Kinder verteilt. Nach seinem Tod wiederum würde dann diese zweite Hälfte auf alle seine sechs Kinder verteilt (falls er zwischendurch nicht wieder heiratet)
Ganz so einfach ist es nicht. Beim gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft), erfolgt bei Ende der Ehe (egal ob durch Scheidung oder Tod) ein Zugewinnausgleich. Dieser Zugewinnausgleich ist Teil der Erbmasse! Ganz einfach betrachtet wird geschaut, welches Nettovermögen (z.B. Guthaben minus Schulden, wobei es kein negatives Vermögen gibt) vor der Ehe da war und welches Nettovermögen nach der Ehe. Ein positiver Vermögenszuwachs geteilt durch zwei ist dann der jeweilige Zugewinnausgleich. Daher kann es durchaus ein Erbteil für die Kinder Deines Mannes geben. Stirbt Dein Mann, sind Du und seine Kinder seine gesetzlichen Erben. Stirbst Du, sind Dein Mann und Deine Kinder Deine gesetzlichen Erben.
Doch, Mantrid, so einfach ist es. Bei einer Ehe mit Kindern erbt der Partner vorab ein Viertel und dann ein weiteres Viertel als Zugewinnausgleich. Der Rest geht an die Kinder.
Und wenn Männe bei seinem Tod nix hat, dann wird ihm auch kein Zugewinn künstlich zugerechnet.
Und wenn Männe bei seinem Tod nix hat, dann wird ihm auch kein Zugewinn künstlich zugerechnet.
Das klingt so, als wenn eine Scheidung zumindest die wirtschaftliche Bedeutung von Tod haben kann.
Ich möchte weder das eine noch das andere und bin hier der richtig Ahnungslose. Aber ich kann hinweisen auf § 1371 BGB "Zugewinnausgleich im Todesfall":
(1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben.
Ich möchte weder das eine noch das andere und bin hier der richtig Ahnungslose. Aber ich kann hinweisen auf § 1371 BGB "Zugewinnausgleich im Todesfall":
(1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben.
was Cheru da anführt hatte ich oben erwähnt - "vorab ein Viertel und ein weiteres Viertel als pauschaler Zugewinnausgleich".
Der Ehemann oben hat nicht "Nichts" - er hat die Hälfte des gemeinsamen Vermögens, Geld, Auto, Mobiliar. Da erfolgt ein Ausgleich und da kommt schon ein bisschen was zusammen. Aber er hat nicht und bekommt auch nicht einen Anteil am Haus. Selbst genutzte Immobilien sind im Erbfall vom Zugewinn ausgenommen, und zwar -anders als bei Scheidung- inklusive Wertsteigerung im Laufe der Ehe.
Was tatsächlich angerechnet würde, sind zusätzlich(!) wertsteigernde An- und Umbauten während der Ehe. Ein zusätzlicher Wintergarten oder Carrara-Marmor statt Linoleum im Wohnzimmer. Das hatte Rayer oben erwähnt und das ist auch im Erbfall so richtig.
Der Ehemann oben hat nicht "Nichts" - er hat die Hälfte des gemeinsamen Vermögens, Geld, Auto, Mobiliar. Da erfolgt ein Ausgleich und da kommt schon ein bisschen was zusammen. Aber er hat nicht und bekommt auch nicht einen Anteil am Haus. Selbst genutzte Immobilien sind im Erbfall vom Zugewinn ausgenommen, und zwar -anders als bei Scheidung- inklusive Wertsteigerung im Laufe der Ehe.
Was tatsächlich angerechnet würde, sind zusätzlich(!) wertsteigernde An- und Umbauten während der Ehe. Ein zusätzlicher Wintergarten oder Carrara-Marmor statt Linoleum im Wohnzimmer. Das hatte Rayer oben erwähnt und das ist auch im Erbfall so richtig.