JosefinesKingdom1
In der Türke ist es unüblich, Testamente zu verfassen, es gilt daher vor allem ein gesetzliches Erbrecht. Im Unterschied zum Deutschen gilt auch das "Heimatrecht". Hier findest Du Informationen: http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Internationales-Erbrecht-Tuerkei.html.