Erbschein erforderlich?
Witwe (82) verstorben, 4 eheliche erwachsene Kinder, keine weiteren Erben vorhanden.
Nur Barvermögen . Kontovollmacht und Generalvollmacht über den Tod hinaus vorhanden. Stammbuch, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden vorhanden.
Nur Barvermögen . Kontovollmacht und Generalvollmacht über den Tod hinaus vorhanden. Stammbuch, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden vorhanden.
Antworten (4)
Mein Gott! Teilt den Plunder einfach unter euch auf und gut is!
Wo kein Kläger ist, fragt auch niemand nach einem Erbschein!
Wo kein Kläger ist, fragt auch niemand nach einem Erbschein!
Mit "keine weiteren Erben vorhanden" würde ich vorsichtig sein. Wenn die erstberechtigten Erben das Erbe nicht annehmen, kommen noch deren Nachfkommen und auch Geschwister der Erblasserin bzw. deren Nachkommen als Erben in Frage. Man denke an den berühmten Erbonkel aus Amerika! Außerdem möchte das Amtsgericht noch eine Auftellung über das Erbe haben, denn theoretisch könnte ja noch steuerpflichtige Erbmasse vorhanden sein (Schmuck, Antiquitäten, Gold usw.). Allein um später keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, würde ich den Erbschein beantragen. Die Generalvollmacht ist eben nur eine Vollmacht und ersetzt keinen Erbschein.
Es ist ja schon mal gut, dass die Erben der 82 jährigen Verstorbenen erwachsen sind. Es gibt den Erbschein ja aus einem bestimmten Grund. Und nicht vergessen, Schulden werden auch geerbt.
Wenn Generalvollmacht vorhanden ist, braucht man keinen (teuren!) Erbschein, es sei denn es ist Immobilienbesitz vorhanden.
Dann kann auch keine Bank Scherereien machen. ALLERDINGS kommt es sehr auf die Generalvollmacht an. Richtig gut ist es nur, wenn die notariell erstellt und beglaubigt wurde.
Dann kann auch keine Bank Scherereien machen. ALLERDINGS kommt es sehr auf die Generalvollmacht an. Richtig gut ist es nur, wenn die notariell erstellt und beglaubigt wurde.