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Gast

Erlaubnis für Tagfahrlicht hinten

Gemäß StVZO § 49a dürfen an Kfz u Anhängern nur vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen angebracht sein. Abs. 5 schreibt vor, dass nach vorn wirkenden Einrichtungen nur zusammen mit Schlussleuchten, Kennzeichenbeleuchtung geschaltet sein darf; Ausnahme: Parkleuchten, ..., Tagfahrleuchten. die der ECE-Regelung 87 entsprechen.
Fazit: Hinteres Tagfahrlicht nicht vorgeschrieben oder für zulässig erklärt und damit verboten.
Warum geht es doch bei z. B. SEAT oder BMW ?
W.K.J
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