Antworten (4)
Kurz und knapp: Nö.
Und auch in den meisten anderen europäischen Ländern nicht. In Touristengebieten musst du auch damit rechnen, erwischt zu werden und dass die Polizei, bzw. Behörden keinen Spaß verstehen.
Und auch in den meisten anderen europäischen Ländern nicht. In Touristengebieten musst du auch damit rechnen, erwischt zu werden und dass die Polizei, bzw. Behörden keinen Spaß verstehen.
Ein "Jedermannsrecht" wie in vielen skandinavischen Ländern gibt es in Deutschland leider nicht (in dieser Form). Die Regelungen diesbezüglich sind Ländersache, was das ganze Thema noch unübersichtlicher macht. Selbst wenn es sich um öffentliches Land handelt, dass nicht unter Naturschutz steht, droht ein Platzverweis oder im schlechtesten Fall eine Anzeige wegen Landfriedensbruch.
Widlcampen ins nicht in ganz Deutschland erlaubt. Die Regeln gelten nicht für alle Bundesländer. Es gibt einige Regionen, für die extra Gebiete für Wildcampen eingerichtet wurden. Allerdings meist nur mit dem Hintergrund, wenn man nur eine Nacht campen möchte. Außerdem sollte man sowieso immer auf die Natur achten und man sollte nie vergessen, man ist nur zu Gast.
Neben den allgemeinen Verhaltensweisen sich in Wald und Natur entsprechend der Umgebung zu verhalten und diese so zu verlassen, wie man sie vorfand, gibt es zum umstrittenen Thema Wildcamping in Deutschland eine klare Rechtslage.
Grundlage ist das jeweilige Landes-Waldgesetz des Bundeslandes in dem man sich aktuell befindet. Die Regelungen zum Camping weichen daher zwischen den Staaten Deutschlands untereinander ab. Generell gilt jedoch: es darf ausschließlich nur an öffentlich-amtlich gekennzeichnetten Flächen gezeltet werden, ansonsten ist das Zelten verboten. Handelt es sich um Privatgelände darf gezeltet werden, sofern der Besitzer sein Einverständnis gibt.
Grundlage ist das jeweilige Landes-Waldgesetz des Bundeslandes in dem man sich aktuell befindet. Die Regelungen zum Camping weichen daher zwischen den Staaten Deutschlands untereinander ab. Generell gilt jedoch: es darf ausschließlich nur an öffentlich-amtlich gekennzeichnetten Flächen gezeltet werden, ansonsten ist das Zelten verboten. Handelt es sich um Privatgelände darf gezeltet werden, sofern der Besitzer sein Einverständnis gibt.