Ist das,Abstellen der Nahrungs und Flüssigkeiszufuhr (durch Sonden u infusion)beim Patienten im Zustand völligen Verlustes aller Sinne +Krebsleiden eineZulässige art derSterbehilfe?
Wenn das in der Patienten-Verfügung so verfügt wurde und die Verfügung eine Form hat, die die juristischen Voraussetzungen erfüllt, dann ist das nicht nur zulässig, sondern für den behandelnden Arzt verbindlich.