Ersatz Herd in ETW
Auf welches Niveau hat der Mieter Anspruch
Antworten (1)
Ein Mieter hat zunächst einmal überhaupt keinen Anspruch auf einen Herd.
Es sei denn, es steht eine Küche des Vermieters in der Wohnung UND(!) sie ist ausdrücklich mit vermietet (und nicht nur "zur Nutzung überlassen"). Dann hat man Anspruch auf das, was im Mietvertrag steht. Wenn da kein Induktionsherd erwähnt ist, dann muss man sich mit Herdplatten zufrieden geben.
Es sei denn, es steht eine Küche des Vermieters in der Wohnung UND(!) sie ist ausdrücklich mit vermietet (und nicht nur "zur Nutzung überlassen"). Dann hat man Anspruch auf das, was im Mietvertrag steht. Wenn da kein Induktionsherd erwähnt ist, dann muss man sich mit Herdplatten zufrieden geben.