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Gast

Erscheint Eintrag wegen Autodiebstahl im führungszeugnis?

Wenn ich das Auto, was ich meinem Bruder überlassen habe, mit dem Zweitschlüssel zurückhole, um es zu verkaufen kaufen, damit ich davon eine Rechnung zahle. Ich bin der Besitzer und stehe im Kaufvertrag.
Er wurde schriftlich über das Vorhaben informiert, hat sich aber nicht gemeldet.
Kann er mich anzeigen und erscheint ein Eintrag im Führungszeugnis?
Frage beantworten Frage Nummer 3000154932 Frage melden

Antworten (13)
TomDeCat
Wenn Ihnen das Auto nicht gehört und Sie verurteilt werden dann ja. Allerdings in dem Fall auch zusätzlich noch wegen Betrugs.

Aktuell sind Sie höchstens der Eigentümer. Der Besitzer ist Ihr Bruder.
Haben Sie das Auto ihrem Bruder geliehen oder geschenkt?
Die eigentlich wichtige Frage ist, wer ist Inhaber des Fahrzeugbriefes, der Inhaber des Briefes ist auch der Eigentümer im rechtlichen Sinne. Der Kaufvertrag ist hierbei von untergeordneter Rolle.

Wenn Sie das Auto Ihren Bruder nur geliehen haben können Sie dies selbstverständlich jederzeit veräußern. Wenn Sie es Ihrem Bruder geschenkt haben oder er auch den KFZ Brief inne hat gehört ihm rechtlich gesehen das Auto und ein Verkauf wäre sowohl Betrug als auch vorheriger Diebstahl.
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ingSND
Ein Auto, das Dir gehört, zu dem Du einen Schlüssel hast und zu dem es keine längerfristige Vereinbarung zur Überlassung gibt, kannst Du nicht stehlen.

Ich würde es trotzdem nicht tun. Ich würde mich ins Auto setzen und warten, bis er kommt. Dann kann er seine Klamotten ausräumen (die würdest Du nämlich tatsächlich stehlen, wenn Du das Auto einfach so mitnimmst) und Du bekommst den Schlüssel.
Wenn er es nicht feiwillig macht, dann holst eben Du die Polizei. Das ist zwar insgesamt nicht gut für die Familienbande, aber da scheint ohnehin schon der Wurm drin zu sein.
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CK one
Ich denke es kommt darauf an, wie Du das Fahrzeug überlassen hast.
Hast Du es schriftlich geregelt, dann kommt es drauf an, was und wie ihr es vereinbart habt.
Habt ihr schriftlich nichts geregelt, sondern nur, dass Du ihm das Fahrzeug gelieht hast, dann könntest Du es grundsätzlich abholen. Es besteht jedoch die Frage wo das Fahrzeug steht. Wenn es auf öffentlichem Grund steht, könntest Du es einfach abholen. Auf seinem Grund, dann könnte Dein Bruder Anzeige wegen Hausfriedensbruch einreichen. Bleibt zu Bedenken, dass Du keinen kompletten Schlüsselsatz für das Fahrzeug hast und es daher schwer sein wird es zu verkaufen.

Sicher ist sicher: Ich würde zur Polizei gehen und den Sachverhalt melden. Die Polizei fährt dann hin und holt den Originalschlüssel, der dir bei einem eigenen Abholen abhanden kommen würde.

Eines ist ganz klar: Dein Bruder darf das Auto nicht behahlten, das wäre ungerechtfertigte Bereicherung.
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dschinn
Das sind mindestens zwei Jahre ohne Bewährung für dich!
Willst du dir das wirklich antun?
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dschinn
Sach mal Keule, warum legst du dich mit deiner Atze an?
Und den Unnerschied zwischen Besitz und Eigentum sollte man schon kennen...
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miedelsbacher
Wie jetzt? Sie haben ein Auto an den Bruder VERkauft, mit Vertrag? Und wollen es jetzt doch selber zurückholen, um es anderweitig zu verkaufen? Es also im Prinzip ZWEIMAL verkaufen? Das ist definitiv eher Diebstahl als alles andere. Oder haben Sie das Auto vom Bruder GEkauft, um es weiterzuverkaufen, und er rückt es ncht raus? Dann würde ich selber mal über eine Unterschlagungsanzeige nachdenken. Aber in BEIDEN (allen) Fällen gilt wohl: Einfach so abholen is nicht. Und ja, Diebstahl ist im Führungszeugnis zu sehen, wenn der Fall nicht gütlich beigelegt werden kann (Zahlung einer Seite oder sowas).
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netter_fahrer
Wenn dein Name im Kaufvertrag steht, bist du Eigentümer, nicht Besitzer des Autos. Besitzer ist jeder, der das Auto "in Besitz" hat, d.h. damit fahren kann, ob legal oder nicht.
In diesem Fall dein Bruder, dem du es zur Nutzung überlassen hast. Als Eigentümer kannst du uneingeschränkt darüber verfügen, es also auch verkaufen. Diebstahl kommt hier also nicht infrage. Nun ist noch zu klären, wer der Halter ist, also in der Zulassungsbescheinigung I und II steht: Bist du es - alles OK, das Auto kann verkauft werden. Ist es dein Bruder, ist das ggf. nicht so einfach.
Mit dem Zweitschlüssel abholen und verkaufen wird dann problematisch, wenn sich z.B. der Bruder weigert, die Papiere herauszugeben. Das ginge dann ggf. über eine Zwangsabmeldung; sprich mit der Zulassungsstelle darüber.
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BeatDaddy
Ruf ihn doch einfach an, ist doch Dein Bruder...und wenn er nicht reagiert, gehst Du zur Polizei, so läuft das hier in D.

Punkt zwei: Wer im Fahrzeugbrief oder der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen ist, dem gehört das Auto, egal, wer es gekauft hat!

Punkt drei: Autos mit nur einem Zündschlüssel verkaufen sich nicht so gut...

Punkt vier: Wie willst Du Dein Leben bestreiten, wenn Du jetzt schon für eine Rechnung Dein Auto verkaufen musst?

Punkt fünf: Einträge ins Führungszeugnis gibt es erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein ordentliches deutsches Gericht.

Punkt sechs: Autos und Frauen verleiht man nicht!
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Clappi
Es kommt drauf an, was überlassen heisst. Verliehen, vermietet, geschenkt, getauscht oder verkauft?
Wer ist Eigentümer und besitzt die Zulassungsbescheinigung Zulassung Teil 2?

Wenn der Bruder Eigentümer ist:
Ja, er kann einen Diebstahl anzeigen. Ein Eintrag ins Führungszeugnis kommt auf ein Urteil und eventuelle eingetragene Vorstrafen an.
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Usul
Die Frage hat mehrere Komponten.

1. Was wird überhaupt ins Führungszeugnis aufgenommen:
Taten, die bei Verurteilung eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten bewirken. Einfacher Diebstahl (da Du ja einen Schlüssel hast fällt der schwere Diebstahl weg) kann bis zu 5 Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe bedeuten. Rein theoretisch könnte die oben genannten Voraussetzungen also gegeben sein.

ABER

Die Frage ist eher, ob überhaupt ein Diebstahl vorliegt. Besitzer ist derzeit Dein Bruder. Besitzer sagt aber nur aus, wer gerade über den Gegenstand verfügt. Wer ist der Eigentümer? Der Kaufvertrag ist unerheblich. Es könnte zwischen Dir und Deinem Bruder ein mündlicher Kaufvertrag zeitlich danach vereinbart worden sein. Der wäre rechtlich genau so gültig ohne schriftlich fixiert zu sein. Bei Autos ist die Frage rechtlich jedoch relativ leicht zu beantworten:
Wer steht im Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2? Damit weißt Du nach, wer der Eigentümer ist und Du brauchst ihn beim Verkauf eh. Bist Du eingetragen, kannst Du Dich kaum selbst bestehlen. Steht da Dein Bruder drin, geht es wieder zurück zum Anfang.

In einer Familie sollten sich diese Fragen eigentlich nicht stellen. Besuch Deinen Bruder, erklär Deine Nöte und besprecht das Auge in Auge miteinander.

Ich bin kein Jurist, nur meine Meinung.
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netter_fahrer
@BeatDaddy: Bei der Zulassung eines Fahrzeugs auf einen Halter spielen die Besitzverhältnisse keine Rolle. Eigentum ist ein rein zivilrechtlicher Begriff (BGB); die Zulassung ist ein straßenverkehrsrechtlich vorgeschriebener Vorgang, um ein Fzg. im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen. Dazu muss es auf einen Halter eingetragen werden.
Die Zulassungsbescheinigung 2, früher „Brief“, ist dabei die zu diesem einen Fahrzeug gehörende Urkunde, die nachweist, dass dieses Fzg. eine Betriebserlaubnis besitzt.
Sie ist kein Eigentumsnachweis, das steht auch auf der Urkunde drauf. Nicht, wer den „Brief“ in Händen hält, ist dadurch Eigentümer des Autos, sondern umgekehrt: Mit dem Erwerb des Eigentums am Auto wird man auch Eigentümer des „Briefs“ als Nachweis der Betriebserlaubnis, um das Auto zulassen zu können.
Eigentümer ist immer der, der dessen Name im Kaufvertrag steht.
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netter_fahrer
Hier werden gerade die Begriffe Eigentum und Besitz ziemlich durcheinander gebracht. Eigentum ist ein Grundrecht, Zivilrecht und im BGB verankert (die Sache mit Kaufvertrag, wem etwas gehört, die "umfassendste Sachherrschaft"). Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft über etwas, also das in-Besitz-haben, darüber verfügen. Ein Mieter ist Besitzer einer gemieteten Sache, aber nie deren Eigentümer, er kann sie nutzen, sie gehört ihm aber nicht.
Beim PKW kommt als drittes Besitzverhältnis der Halter dazu.
Eigentümer, Halter und Besitzer können drei Personen sein: Ich kaufe einen PKW, er gehört mir, ich bin Eigentümer. Meine Frau wird Halter, sie ist damit straßenverkehrsrechtlich für das Auto zuständig, aber es gehört ihr nicht. Sohn fährt das Auto, er ist dann Besitzer, aber weder Eigentümer noch Halter.
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Yoocos
Ich war mir eben nicht ganz sicher ob es ernst gemeint war?!

Leute gibt es ... sagenhaft.
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