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TomDeCat

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Erscheint Eintrag wegen Autodiebstahl im führungszeugnis?

Wenn Ihnen das Auto nicht gehört und Sie verurteilt werden dann ja. Allerdings in dem Fall auch zusätzlich noch wegen Betrugs. Aktuell sind Sie höchstens der Eigentümer. Der Besitzer ist Ihr Bruder. Haben Sie das Auto ihrem Bruder geliehen oder geschenkt? Die eigentlich wichtige Frage ist, wer ist Inhaber des Fahrzeugbriefes, der Inhaber des Briefes ist auch der Eigentümer im rechtlichen Sinne. Der Kaufvertrag ist hierbei von untergeordneter Rolle. Wenn Sie das Auto Ihren Bruder nur geliehen haben können Sie dies selbstverständlich jederzeit veräußern. Wenn Sie es Ihrem Bruder geschenkt haben oder er auch den KFZ Brief inne hat gehört ihm rechtlich gesehen das Auto und ein Verkauf wäre sowohl Betrug als auch vorheriger Diebstahl.