Es geht um eine mündliche Zusage betreffs Mieterhöhung
Vor Abschluß des Mietvertrages wurde uns mündlich mitgeteilt, daß wir ab Einzug der Wohnung keine Mieterhöhung innerhalb von 10 Jahren zu erwarten werden. Nach 6 Jahren wurde uns eine Mieterhöhung zugesendet. Meine Frage lautet nun, ob eine mündliche Zusage rechtsbindend ist
Antworten (3)
Diese Mündliche Zusage ist nichts wert, wenn sie keiner bezeugen kann. Und als Zeugen meine ich nicht den Ehepartner.
Es ist mir ein Rätsel, warum man so eine wichtige Klausel nicht schriftlich fixiert.
Es ist mir ein Rätsel, warum man so eine wichtige Klausel nicht schriftlich fixiert.
Hier eine Antwort aus juraforum.de:
AW: Ehefrau als Zeugin zulässig?
Kommt auf die Glaubwürdigkeit an, welche das Gericht ihrer Aussage schenkt. Grundsätzlich ist auch die Ehefrau einer Partei als Zeugin zulässig. Allerdings wird das Gericht das persönliche Näheverhältnis zu der jeweiligen Partei in seine Beurteilung der Glaubwürdigkeit mit einfließen lassen. Und eventuell selbst bei günstiger Aussage den Beweis für nicht erbracht halten.
Gruß
Marcus
AW: Ehefrau als Zeugin zulässig?
Kommt auf die Glaubwürdigkeit an, welche das Gericht ihrer Aussage schenkt. Grundsätzlich ist auch die Ehefrau einer Partei als Zeugin zulässig. Allerdings wird das Gericht das persönliche Näheverhältnis zu der jeweiligen Partei in seine Beurteilung der Glaubwürdigkeit mit einfließen lassen. Und eventuell selbst bei günstiger Aussage den Beweis für nicht erbracht halten.
Gruß
Marcus