Antworten (4)
1. Ja, wenn sie ungerechtfertigt ist bzw. nicht gesetzeskonform.
2. Beim "Deutschen Mieterbund"
2. Beim "Deutschen Mieterbund"
mieterhöhungen sind nur unter bestimmten voraussetzungen und nur bis zu einer bestimmten höhe zulässig. deshalb solltest du der erhöhung widersprechen (es sei denn, du hast staffelmiete) und dir eine beratung beim örtlichen mieterverein holen. die setzen auch die schreiben auf usw. der mitgliedsbeitrag ist gut angelegt.
Es kommt darauf an, ob die Erhöhung der Miete nach dem Gesetz gerechtfertigt ist. D. h. es muss zum Beispiel ein Bezug auf den Mietspiegel genommen werden oder vergleichbare Wohnungen. Wenn da Zweifel bestehen, sollte man sich am besten mal beim örtlichen Mieterschutzbund informieren.