iosono
EU Staatsbürgerschaft
Wann werde ich meine deutsche ,in eine europäische Staatsbürgerschaft ''umwandeln''
dürfen?
dürfen?
Antworten (3)
Es herrscht Uneinigkeit darüber wie weit der europäische Integrationsprozess überhaupt gehen soll. Die Vorstellungen zukünftiger Formen reichen vom einfachen Staatenbund über einen Staatenverbund bis zu den Vereinigten Staaten von Europa. Am Ende der europäischen Integration steht für EU-Befürworter ein vereinigtes Europa in dem die Nationalstaaten zugunsten eines neuen europäischen Staats aufgehen würden.
Die Möglichkeit, eine nationale Staatsbürgerschaft in eine europäische Staatsbürgerschaft „umzuwandeln“, gibt es derzeit nicht. Derzeit ist die Europäische Union (EU) eine politische und wirtschaftliche Union aus 27 Mitgliedstaaten. Jede Person, die die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates besitzt, ist automatisch auch Unionsbürger.
Die Unionsbürgerschaft verleiht einige zusätzliche Rechte und Privilegien, wie zum Beispiel:
• Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht in allen EU-Mitgliedstaaten
• Wahlrecht und das Recht, bei Kommunal- und Europawahlen zu kandidieren
• Konsularischen Schutz durch die diplomatischen Vertretungen anderer EU-Länder
• Petitionsrecht beim Europäischen Parlament
Die Unionsbürgerschaft ersetzt jedoch nicht die nationale Staatsbürgerschaft. Solange die EU in ihrer aktuellen Form existiert, bleibt die nationale Staatsbürgerschaft die primäre Form der Staatsangehörigkeit, und die Unionsbürgerschaft ist davon abgeleitet.
Es gibt derzeit keine konkreten Pläne oder Gesetzesvorschläge, die eine „Umwandlung“ einer nationalen Staatsbürgerschaft in eine rein europäische Staatsbürgerschaft ermöglichen würden. Jegliche Änderungen in dieser Richtung würden tiefgreifende politische und rechtliche Veränderungen erfordern und müssten von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden.
Die Unionsbürgerschaft verleiht einige zusätzliche Rechte und Privilegien, wie zum Beispiel:
• Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht in allen EU-Mitgliedstaaten
• Wahlrecht und das Recht, bei Kommunal- und Europawahlen zu kandidieren
• Konsularischen Schutz durch die diplomatischen Vertretungen anderer EU-Länder
• Petitionsrecht beim Europäischen Parlament
Die Unionsbürgerschaft ersetzt jedoch nicht die nationale Staatsbürgerschaft. Solange die EU in ihrer aktuellen Form existiert, bleibt die nationale Staatsbürgerschaft die primäre Form der Staatsangehörigkeit, und die Unionsbürgerschaft ist davon abgeleitet.
Es gibt derzeit keine konkreten Pläne oder Gesetzesvorschläge, die eine „Umwandlung“ einer nationalen Staatsbürgerschaft in eine rein europäische Staatsbürgerschaft ermöglichen würden. Jegliche Änderungen in dieser Richtung würden tiefgreifende politische und rechtliche Veränderungen erfordern und müssten von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden.