luzymaus
Expio Finanz Limited beantragt Haftbefehl gegen mich wegen einer Forderung
Guten Tag,
ich habe Schulden bei der Firma Expio Finanz Limited aus einer Ursprungsrechnung der Firma Tele Hansa GmbH. Die Fa. Expio Finanz hat in dieser Sache einen rechtkräftigen und vollstreckbaren Titel beim Amtsgericht gegen mich in einem Prozess erwirkt und den Gerichtsvollzieher beauftragt bei mir eine Vermögensauskunft einzuholen. Ich war jetzt einige Zeit im Ausland und habe daher nicht auf das Schreiben und den Termin mit dem Gerichtsvollzieher reagieren können. Soeben habe ich eine erneute Zustellung des Gerichtsvollziehers bekommen das ein Haftbefehl in dieser Sache gegen mich erlassen worden ist.
1: Kann wegen Schulden tatsächlich ein Haftbefehl ausgestellt werden?
2: Wie kann ich jetzt das Ganze noch abwenden?
3: Wenn ich das jetzt bezahle bzw. die Auskunft abgebe erledigt sich dieser Haftbefehl?
Vielen Dank schon mal für die Tipps und Antworten.
Luzy
ich habe Schulden bei der Firma Expio Finanz Limited aus einer Ursprungsrechnung der Firma Tele Hansa GmbH. Die Fa. Expio Finanz hat in dieser Sache einen rechtkräftigen und vollstreckbaren Titel beim Amtsgericht gegen mich in einem Prozess erwirkt und den Gerichtsvollzieher beauftragt bei mir eine Vermögensauskunft einzuholen. Ich war jetzt einige Zeit im Ausland und habe daher nicht auf das Schreiben und den Termin mit dem Gerichtsvollzieher reagieren können. Soeben habe ich eine erneute Zustellung des Gerichtsvollziehers bekommen das ein Haftbefehl in dieser Sache gegen mich erlassen worden ist.
1: Kann wegen Schulden tatsächlich ein Haftbefehl ausgestellt werden?
2: Wie kann ich jetzt das Ganze noch abwenden?
3: Wenn ich das jetzt bezahle bzw. die Auskunft abgebe erledigt sich dieser Haftbefehl?
Vielen Dank schon mal für die Tipps und Antworten.
Luzy
Antworten (6)
Falls hier noch jemand auftaucht, der dir einen windigen Advokaten oder irgendwelche Beratungsseiten anbietet - vergiß es. Da kann dir keiner mehr helfen, du mußt zahlen und wenn du das nicht kannst, die Vermögensauskunft leisten. Alles andere erhöht nur deine Kosten.
Als erstes den Gerichtsvollzieher anrufen.
Als erstes den Gerichtsvollzieher anrufen.
Melde dich beim gerichtsvollzieher, sage ihm, dass Du im Ausland warst - im Idealfall kannst du das mit irgendwelchen Dokumenten (reiseunterlagen oder ähnliches) belegen, damit er dir glaubt. Das nimmt schon mal die Angst vor dem Gefängnis. Dann musst Du in Zweifelsfall bezahlen. Dabei kann dir der Gerichtsvollzieher unter Umständen helfen, indem er Ratenzahlung akzeptiert oder ähnliches. Kann, nicht muss.
Das wäre schon toll: Man geht ins Ausland, aber die Schulden bleiben zu Hause. So geht es natürlich nicht. Diese Art Haftbefehl nennt man Erzwingungshaftbefehl. Abwenden geht auf zwei Wegen. Schulden und Kosten in einem Betrag zahlen, oder die Vermögensauskunft, vulgo Offenbarungseid, ablegen. Letzteres kann dich nicht stören, denn der Haftbefehl hat deine Bonität für lange Zeit in den Keller geschickt. Nachdem du deine Vermögensauskunft beeidet hast (bei Meineid winken drei Jahre Knast), wird der Gerichtsvollzieher mit dir einen Zahlungsmodus vereinbaren. Das kann so aussehen, dass du gar nichts bezahlen musst, wenn bei dir nichts zu holen ist. Dann geht das Theater in drei Jahren erneut los. Und kann sich bis zu 30 Jahren immer wieder abspielen. Wenn du zwischenzeitlich in die Altersrente kommst, und die Rente gibt keinen pfändbaren Betrag her, hat der Gläubiger verloren.
Du kannst auch eine dritte Alternative nutzen: Du nimmst dir eine Auszeit, gehst ein halbes Jahr in dich. Nach sechs Monaten lassen sie dich auch ohne Eid wieder laufen.
Alle guten Dinge sind deren drei: Melde dich unverzüglich beim Gerichtsvollzieher!
Du kannst auch eine dritte Alternative nutzen: Du nimmst dir eine Auszeit, gehst ein halbes Jahr in dich. Nach sechs Monaten lassen sie dich auch ohne Eid wieder laufen.
Alle guten Dinge sind deren drei: Melde dich unverzüglich beim Gerichtsvollzieher!
Wegen Schulden gibt es keinen Haftbefehl. Hier liegt die Sache aber anders. Hier ergeht ein Haftbefehl, weil du der wiederholten Auffforderung, eine Vermögensauskunft abzugeben, nicht nachgekommen bist. Deine privaten Gründe dafür sind zunächst völlig wurscht.
Der Haftbefehl hat den einzigen Grund, dich beim Gerichtsvollzieher vorzuführen. Sobald sie dich dort abgeliefert haben, ist der Haftgrund erledigt, der Haftbefehl erledigt, und du bist frei.
Wenn du einfach mit dem GV einen Termin machst, kann der Haftbefehl bis dahin ausgesetzt werden, tritt aber sofort wieder in Kraft, wenn du nicht auftauchst.
Der Haftbefehl hat den einzigen Grund, dich beim Gerichtsvollzieher vorzuführen. Sobald sie dich dort abgeliefert haben, ist der Haftgrund erledigt, der Haftbefehl erledigt, und du bist frei.
Wenn du einfach mit dem GV einen Termin machst, kann der Haftbefehl bis dahin ausgesetzt werden, tritt aber sofort wieder in Kraft, wenn du nicht auftauchst.
Ein Gerichtsvollzieher kann sich per Vortführhaftbefehl einen Schuldner von der Polizei vorführen lassen? Also soweit sind wir noch lange nicht. Das können in Deutschland nur Richter.
Im Schuldnerverfahren heißt es Erzwingungshaft, früher Beugehaft. Der Schuldner fährt ein, wenn man seiner habhaft wird. Aus der Haft kann er dann den Gerichtsvollzieher informieren, dass er seine Vermögensverhältnisse offenlegen will. Wenn der Schuldner Pech hat, erwischt man ihn am Freitagabend. Dann sitzt er bis Montag.
Im Schuldnerverfahren heißt es Erzwingungshaft, früher Beugehaft. Der Schuldner fährt ein, wenn man seiner habhaft wird. Aus der Haft kann er dann den Gerichtsvollzieher informieren, dass er seine Vermögensverhältnisse offenlegen will. Wenn der Schuldner Pech hat, erwischt man ihn am Freitagabend. Dann sitzt er bis Montag.