Fahrzeugschlüssel auf einem Privatgelände durch Polizei beschlagnahmt.
Polizeiliche Begründung: Gefahrenabwehr
Ich bin selbständig und besitze keinen Führerschein mehr aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg. Nutze aber einen Transporter der auf ein Familienmitglied angemeldet ist. Der Transporter wird von Freunden gefahren. Als ein Freund ( ohne FE ) das Auto auf einem Privatparkplatz nur beladen hatte, ist die Polizei zu Ihm an das Fahrzeug gekommen. Durchsuchten seine Sachen und das Fahrzeug. Dann Beschlagnahmten sie den Fahrzeugschlüssel mit der Begründung: Verhinderung Fahren ohne FE.
Jetzt habe ich folgendes Problem, das ich meine Kundenauftrag nicht ausführen kann. Ebenso steht das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück und der Eigentümer möchte das dass Fahrzeug entfernt wird. Diese Aktion, ist eine von vielen in letzter Zeit. In den letzten 18 Monaten bin ich 10 mal mit der Polizei in kontakt gekommen und jedes mal war ein und der selbe Beamte dabei. Dieser Beamter versucht gezielt mir zu schädigen. Er forderte mich Telefonisch über meinen Freund auf an das Fahrzeug zu kommen! Obwohl ich in keiner weiße Halter oder Fahrer gewesen bin.
Ich bin selbständig und besitze keinen Führerschein mehr aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg. Nutze aber einen Transporter der auf ein Familienmitglied angemeldet ist. Der Transporter wird von Freunden gefahren. Als ein Freund ( ohne FE ) das Auto auf einem Privatparkplatz nur beladen hatte, ist die Polizei zu Ihm an das Fahrzeug gekommen. Durchsuchten seine Sachen und das Fahrzeug. Dann Beschlagnahmten sie den Fahrzeugschlüssel mit der Begründung: Verhinderung Fahren ohne FE.
Jetzt habe ich folgendes Problem, das ich meine Kundenauftrag nicht ausführen kann. Ebenso steht das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück und der Eigentümer möchte das dass Fahrzeug entfernt wird. Diese Aktion, ist eine von vielen in letzter Zeit. In den letzten 18 Monaten bin ich 10 mal mit der Polizei in kontakt gekommen und jedes mal war ein und der selbe Beamte dabei. Dieser Beamter versucht gezielt mir zu schädigen. Er forderte mich Telefonisch über meinen Freund auf an das Fahrzeug zu kommen! Obwohl ich in keiner weiße Halter oder Fahrer gewesen bin.
Antworten (2)
Eigentlich ist die Sache ganz einfach. Der Eigentümer des Fahrzeugs holt den Schlüssel wieder ab. Dem muss die Polizei den Schlüssel aushändigen und wenn nicht, holt er sich im Handumdrehen eine gerichtliche Verfügung.
Dazu eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den einen Polizisten. Der wird dann nicht mehr Dein Freund, aber schlimmer als jetzt scheint es ja nicht zu gehen.
Dazu eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den einen Polizisten. Der wird dann nicht mehr Dein Freund, aber schlimmer als jetzt scheint es ja nicht zu gehen.