Wieso darf die Polizei nicht mehr die Wohnräume von abgelehnte Asylbewerber betreten, um sie zum Flughafen zu bringen?
Wieso ist dies Hausfriedensbruch?
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) wies die Polizeiführung schriftlich an: „Ein Betreten von Wohnungen oder Wohn- und Schlafräumen durch Polizeikräfte bei Direktabschiebungen soll nicht gegen den Willen der jeweiligen Bewohnenden erfolgen.“
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) wies die Polizeiführung schriftlich an: „Ein Betreten von Wohnungen oder Wohn- und Schlafräumen durch Polizeikräfte bei Direktabschiebungen soll nicht gegen den Willen der jeweiligen Bewohnenden erfolgen.“
Antworten (4)
Außer bei Gefahr im Verzuge oder bestehendem Durchsuchungsbefehl ist das Betreten der Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters/Eigentümers gestattet.
Das gilt nicht nur für abgelehnte Asylbewerber, sondern auch für Geistesleuchten, die das Prinzip des Rechtstaates nicht verstehen.
Das gilt nicht nur für abgelehnte Asylbewerber, sondern auch für Geistesleuchten, die das Prinzip des Rechtstaates nicht verstehen.
Das Prinzip des Rechtsstaates bedeutet aber nicht, dass der abgelehnte Asylbewerber seiner Abschiebung erst zustimmen muss. In diesen Fällen konnte z.B. ein Haftbefehl erlassen werden, dann ginge das. Wenn man das in Berlin nicht will, dann ist das eben so.
Und wenn jetzt einer schreibt das ist nicht zulässiger Psychoterror, meine Güte, das ist für die nix neues, quasi alltäglich. Also ganz normale Praxis, ...um die zu bewegen.