VikBrownn
Fallen bei einer Grundstücksschenkung innerhalb der Familie eigentlich Steuern an? Und wenn ja, in welcher Höhe?
Antworten (3)
Das deutsche Gesetzt besagt, das egal ob man eine Immobilie kauft oder geschenkt bekommt, es sind Grunderwerbsteuern zu zahlen. Diese ist bei der Transaktion der Immobilie zu entreichten und macht genau 3,5% der Kaufpreis- bzw. Wertsumme aus.
Die Grunderwerbsteuer kann man aber in der Familie mit der sogenannten Immobilientransaktion umgehen. Also wenn innerhalb der Familie, von Eltern zu Kindern, eine Immobilie verkauft oder verschenkt wird, dann fallen keine Steuern an.
Die Grunderwerbsteuer kann man aber in der Familie mit der sogenannten Immobilientransaktion umgehen. Also wenn innerhalb der Familie, von Eltern zu Kindern, eine Immobilie verkauft oder verschenkt wird, dann fallen keine Steuern an.
Um zu erfahren, ob bei einer Grundstücksschenkung innerhalb der Familie Steuern anfallen, erfährt man am besten bei dem Finanzamt in der Abteilung Schenkungssteuer. Auch bei Gericht kann man solche Fragen klären, bei einem Rechtspfleger. Oder bei einem Rechtsanwalt und Notar.
Auch bei Schenkungen innerhalb der Familie fällt die sogenannte Schenkungssteuer an. Sie sollten sich also vorab bei einem Notar informieren, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten. Die Steuer richtet sich nach der Größe bzw. den Wert des Grundstückes. Achten Sie auch darauf, dass trotz der Schenkung spätere Erben auf ihren Pflichtteil bestehen könnten.