Uneheliches Kind
Worauf muss ich vorab achten,damit unsere gemeinsame aber uneheliche Tochter mit gem.sorgerecht ,sollte mir etwas zustoßen,ohne weitere Komplikationen,dann bei ihrem leiblichen Vater leben kann, da wir zzt nicht zusammen wohnen? Ist es möglich das vorab schriftlich festzulegen u wie am besten?
Antworten (2)
Nicht nötig, wenn ihr ein gemeinsames Sorgerecht habt. Noch nicht einmal nötig, wenn ihr kein gemeinsames Sorgerecht habt. Problematisch wird es erst, wenn zum Beispiel dein neuer Partner auch das Sorgerecht hat. Obwohl eigentlich nicht problematisch, weil dann kannst du schreiben, was du willst, es hat keinen Wert. Ein Kind ist schließlich nichts, was man vererben kann wie ein Haus...