kh.mu
Falsche Lieferzeit im WebShop angegeben
Hallo, wenn ein Webshop für eine Maschine eine Lieferzeit 2-3 Tage angibt, ich die Ware dann für 557€ bestelle, und sich dann auf einmal über ein Telefonat mit DHL eine Lieferzeit von 7 Tagen herausstellt, ist das nicht OK, oder?
Andere Online Anbieter liefern die Maschine auch, aber geben 7-10 Tage an. Deshalb hatte ich den Shop mit der kürzesten Lieferzeit gewählt.
Ich bin jetzt vom Kauf zurückgetreten und habe nun eine Nachricht bekommen, dass ich 50€ laut deren Widerrufsbelehrung zahlen soll. Dem habe ich nun auch widersprochen.
Was kann ich tun, um mein Geld zurück zu bekommen.
Danke
Stefan Timm
Andere Online Anbieter liefern die Maschine auch, aber geben 7-10 Tage an. Deshalb hatte ich den Shop mit der kürzesten Lieferzeit gewählt.
Ich bin jetzt vom Kauf zurückgetreten und habe nun eine Nachricht bekommen, dass ich 50€ laut deren Widerrufsbelehrung zahlen soll. Dem habe ich nun auch widersprochen.
Was kann ich tun, um mein Geld zurück zu bekommen.
Danke
Stefan Timm
Antworten (3)
Bei Bestellungen, die nur mit Spedition geliefert werden können, kann es Abweichungen geben von drr beworbenen kurzen Lieferzeit. Beispiel: Ich bestellte bei Quelle.at eine Waschmaschine, Lieferzeit 24h. Bekommen habe ich sie nach 3 Tagen. Grund: Der Spedition Weiß ist vollkommen wurscht, womit Quelle wirbt. Es stimmt, dass die Maschine noch am Bestelltag das Quelle-Zentrallager verlassen hat, damit ist Quelle m.M. nach aus dem Schneider. Ab da jedoch obliegt die Lieferzeit bei der Spedition. Und die haben andere Zeiten.
Diese versprochenen extrem kurzen Lieferzeiten gehen nur bei eigenem Lieferdienst, wie das z.B. Amazon hat.
Diese versprochenen extrem kurzen Lieferzeiten gehen nur bei eigenem Lieferdienst, wie das z.B. Amazon hat.
Hallo geschätzter b_h, so, wie Due es darstellst ist es - vor allem juristisch - nicht ganz richtig. Der Lieferant muss sich als Schuldner sehr wohl Lieferverzögerungen anrechnen lassen.
Ich mach es mir einfach und zitiere Wikipedia:
"Ist bei Kaufverträgen nichts anderes vereinbart, muss der Verkäufer sofort liefern.
Wurde hingegen eine Lieferfrist vereinbart, muss der Lieferant seine Leistung bis zum Fristablauf erbringen.
Die verspätete Lieferung heißt Lieferungsverzug und liegt vor, wenn eine fällige Lieferung nicht erfolgt ist und der Verkäufer die Lieferung schuldhaft verzögert oder ganz unterlassen hat.
Beim Lieferungsverzug handelt es sich um einen Schuldnerverzug, bei welchem der Käufer nach § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen (§ 346 Abs. 4, §§ 280ff., § 325 BGB) oder Lieferung und evtl. Schadenersatz (Verzögerungsschaden gem. §§ 280 Abs. 1 und 2, in Verbindung mit § 286 BGB) verlangen kann.
Wenn der Liefertermin kalendermäßig festgelegt war, erübrigt sich eine Nachfrist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB)."
Ich mach es mir einfach und zitiere Wikipedia:
"Ist bei Kaufverträgen nichts anderes vereinbart, muss der Verkäufer sofort liefern.
Wurde hingegen eine Lieferfrist vereinbart, muss der Lieferant seine Leistung bis zum Fristablauf erbringen.
Die verspätete Lieferung heißt Lieferungsverzug und liegt vor, wenn eine fällige Lieferung nicht erfolgt ist und der Verkäufer die Lieferung schuldhaft verzögert oder ganz unterlassen hat.
Beim Lieferungsverzug handelt es sich um einen Schuldnerverzug, bei welchem der Käufer nach § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen (§ 346 Abs. 4, §§ 280ff., § 325 BGB) oder Lieferung und evtl. Schadenersatz (Verzögerungsschaden gem. §§ 280 Abs. 1 und 2, in Verbindung mit § 286 BGB) verlangen kann.
Wenn der Liefertermin kalendermäßig festgelegt war, erübrigt sich eine Nachfrist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB)."
Manchmal hängt die Lieferzeit davon ab, um welche Uhrzeit man bestellt. Das sollte aber deutlich auf der Homepage vermerkt sein.