Sebastian Müller
Was ist mit dem Porto, wenn versehentlich ein falscher Empfänger ins Adressfeld geschrieben wurde?
Antworten (5)
Falls du das Porto auf der Online-Seite der Post auswählen, bezahlen und ausdrucken willst und dir vor dem Versand die falsche Adresse auffällt, hast du immer noch die Möglichkeit, von deinem gesetzlichen 14-tägigen Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Nach Eingang deines schriftlichen Widerspruchs werden dir die Portokosten relativ zügig wieder gutgeschrieben.
Ich hatte mal bei der Post nachgefragt: Es ist nicht erlaubt, die Briefmarke auszuschneiden und auf einen anderen Umschlag zu kleben. Machst du es doch, drückt die Post zwar meistens ein Auge zu, aber sie muss es nicht. Dann zahlt der Empfänger Strafporto. Inwiefern das rechtlich haltbar ist (immerhin hast du ja für die Marke bezahlt, dir steht die Leistung zu), ist eine andere Frage.
Ich würde sagen, das Porto ist futsch. Der Fehler liegt in dem Fall ja bei Dir. Der Brief kommt entweder ganz woanders an - beim falsch eingetragenen Empfänger - oder er kommt zum Absender zurück. In dem Fall musst Du ihn neu eintüten und auch neu frankieren.
Ich verstehe die Frage nicht ganz...
Hast du den Brief schon abgeschickt?
- Pech
Hast du ihn noch da?
Überkleb das Adressfeld
Hast du den Brief schon abgeschickt?
- Pech
Hast du ihn noch da?
Überkleb das Adressfeld
Das ist weg. Du kannst sogar von Glück sagen, wenn nicht auch das Versandgut weg ist. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, dir die falsch zugesandten Sachen zurückzuschicken. Du wirst ihn ausfindig machen und ihn darum bitten. Dann musst du auch das Rücksendeporto zahlen.