Familienrecht
Welche Moeglichkeit gibt es um den Auszug einer volljaehrigen Tochter zu bewirken. Die sich nicht an Regeln hält und die Familie tyrannisiert. Sie ist nicht gespraechsbereit, aggressiv und weigert sich auszuziehen. Der gesetzliche Unterhalt wird bezahlt. Welche Gesetzlichen Möglichkeiten gibt es?
Antworten (20)
nicht nur Tür auf, Tochter raus, sondern auch die weitere Unterhaltszahlung einstellen.
Wieso muß der Unterhalt bezahlt werden?
Ein Rechtsanwalt wird kompetent weiter helfen.
Wieso muß der Unterhalt bezahlt werden?
Ein Rechtsanwalt wird kompetent weiter helfen.
Wieso muss Unterhalt gezahlt werden. So eine blöde Frage. Der Gast wird schon wissen, daß sie den Anspruch hat. Wenn die Tochter gesetzlich Anspruch auf Unterhalt hat, dann muss er gezahlt werden. Das ist so. Da braucht es keinen Rechtsanwalt. Das ist Blödsinn. Unterhalt muß auch für renitente Kinder gezahlt werden, wenn sie einen Anspruch haben.
Ich würde hier der Tochter ein Ultimatum für das Auszugsdatum stellen. Wenn sie das verstreichen lässt, ihre Sachen einlagern und das Haustürschloss auswechseln. Das alles auch entsprechend ankündigen, damit sie merkt, es wird ernst. Und dann aber konsequent durchziehen.
Ich würde hier der Tochter ein Ultimatum für das Auszugsdatum stellen. Wenn sie das verstreichen lässt, ihre Sachen einlagern und das Haustürschloss auswechseln. Das alles auch entsprechend ankündigen, damit sie merkt, es wird ernst. Und dann aber konsequent durchziehen.
Eltern von volljährigen Kindern sind nicht verpflichtet, ihnen weiter Wohnung zu gewähren.
Du hast das Recht, die Tochter aus der Wohnung zu weisen. Der Vorschlag von elfigy ist richtig. Eine angemessene Frist setzen ist notwendig zur Wohnungssuche. Es gibt beim Jugendamt auch eine Hilfe für junge Erwachsene. Denen würde ich das noch mitteilein, daß das Kind bald wohnungslos wird.
Ich würde mich nicht mit der Tochter auf Verhandlungen einlassen, die wenn sie merkt, es wird jetzt Ernst, evtl. Besserung verspricht. Da Konsequenz anscheinend nicht eure Stärke ist, könntet ihr ihr die Ankündigung des Hinauswurfs auch von einem Anwalt schreiben lassen. Das nimmt sie vielleicht ernster, als eure Ankündigungen. Und wenn ihr dann nicht konsequent seid, dann ist euch nicht mehr zu helfen.
Du hast das Recht, die Tochter aus der Wohnung zu weisen. Der Vorschlag von elfigy ist richtig. Eine angemessene Frist setzen ist notwendig zur Wohnungssuche. Es gibt beim Jugendamt auch eine Hilfe für junge Erwachsene. Denen würde ich das noch mitteilein, daß das Kind bald wohnungslos wird.
Ich würde mich nicht mit der Tochter auf Verhandlungen einlassen, die wenn sie merkt, es wird jetzt Ernst, evtl. Besserung verspricht. Da Konsequenz anscheinend nicht eure Stärke ist, könntet ihr ihr die Ankündigung des Hinauswurfs auch von einem Anwalt schreiben lassen. Das nimmt sie vielleicht ernster, als eure Ankündigungen. Und wenn ihr dann nicht konsequent seid, dann ist euch nicht mehr zu helfen.
primus deine Antwort ist dämlich. Eltern schicken ihre Kinder nicht auf die Straße in die Obdachlosigkeit.
Du hast wohl keine Kinder. In dieser Familie ist sicher einiges schiefgelaufen, daran haben die Eltern auch ihren Anteil. Aber Kind bleibt trotzdem Kind, auch wenn es sich so verhält wie bei dem Gast.
Du hast wohl keine Kinder. In dieser Familie ist sicher einiges schiefgelaufen, daran haben die Eltern auch ihren Anteil. Aber Kind bleibt trotzdem Kind, auch wenn es sich so verhält wie bei dem Gast.
Lieber Mucki, eine Frist ist nicht notwendig. In diesem Fall gilt das Hausrecht, welches lautet: Du verschwindest, wann ich das möchte.
Dann steht das Mädchen auf der Straße primus.
Eltern sind daran interessiert, egal wie die Kinder sich verhalten, daß es den Kindern nicht schlecht geht. Es leben schon genug junge Leute auf der Straße, die zuhause einfach so rausgeworfen wurden.
Das kannst du halt nicht begreifen.
Wie soll die denn ohne Frist eine Wohnung finden.
Die muß erst mal begreifen, dass jetzt Schluss mit lustig ist.
Daß die Frist gesetzlich notwendig ist, hat er ja auch nicht geschrieben. Aber sinnvoll ist es.
Eltern sind daran interessiert, egal wie die Kinder sich verhalten, daß es den Kindern nicht schlecht geht. Es leben schon genug junge Leute auf der Straße, die zuhause einfach so rausgeworfen wurden.
Das kannst du halt nicht begreifen.
Wie soll die denn ohne Frist eine Wohnung finden.
Die muß erst mal begreifen, dass jetzt Schluss mit lustig ist.
Daß die Frist gesetzlich notwendig ist, hat er ja auch nicht geschrieben. Aber sinnvoll ist es.
Wieso hältst du dann nicht einfach die Klappe und schreibst nur dann, wenn was vernünftiges rauskommt.
Deine ausführlichen, hochinteressanten und für alle überaus wichtigen Einblicke in dein Leben, noch weitergehend als es Celeste jemals bot, helfen den Gästen nicht richtig weiter Amos.
Aber schön zu lesen, deine Memoiren als eine Art Fortsetzungsroman.
Aber schön zu lesen, deine Memoiren als eine Art Fortsetzungsroman.
Ach elfigy ..., volljährige Kinder haben keinen finanziellen Anspruch gegen ihre Eltern. Es sei denn, sie sind Schüler, Auszubildende oder Studierende.
Amos das kann ich nie vergessen. Nicht mal wenn ich wollte. Alles alles, angefangen von den Senfgläsern und den Fahrrädern im Keller , bis hin zu der Bereifung deiner Autos.. alles ist für immer in mir abgespeichert.
@ rudi. hast du schon vergessen, daß ich dir bereits mitteilte, daß ich auf deine dummen Sprüche nicht reagiere. Dafür bin ich mir zu schade. Merk dir das endlich.
@ rudi. hast du schon vergessen, daß ich dir bereits mitteilte, daß ich auf deine dummen Sprüche nicht reagiere. Dafür bin ich mir zu schade. Merk dir das endlich.
Überleg doch mal. Es zeigt doch nur, daß ich dich nicht desinteressiert abgehakt habe.
Und motivieren kann man auch nicht, wenn man nur Streicheleinheiten verteilt. Das hilft nicht wirklich. Da ist eine ehrliche Bestandsaufnahme notwendig und dann kann man sich überlegen, ob man den Bestand wahren will oder nicht. Das würde von einer Harmoniesoße einfach alles erstickt.
Und motivieren kann man auch nicht, wenn man nur Streicheleinheiten verteilt. Das hilft nicht wirklich. Da ist eine ehrliche Bestandsaufnahme notwendig und dann kann man sich überlegen, ob man den Bestand wahren will oder nicht. Das würde von einer Harmoniesoße einfach alles erstickt.
@elfigy, ich weiß, dass du dich für unwiderstehlich hältst, so wie eine Helena Fürst auch glaubt, bei RTL unverzichtbar zu sein, so eine elfiggy, beim Stern.
Also Unterhaltsleistung einstellen ist nicht so einfach möglich. Darauf hat sie einen Anspruch, sofern sie sich in der Ausbildung/ im Studium befindet oder aber gar noch zur Schule geht ...wenn die Tochter dann auszieht, kann der Unterhaltsanspruch sogar noch steigen (http://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/). Die Frage ist ja auch, ob die eigene Tochter dann tatsächlich so schlimm ist, dass man rechtlich gegen sie vorgehen möchte. Da muss schon viel zu gehören. Ich weiß nicht, was bei euch so los ist...aber vielleicht wär ja auch mal nen besuch bei ner beratungsstelle hilfreich?!
Vielleicht kann dir das Jugendamt helfen wie du Sie raus bekommst.
Das ich jetzt mal davon ausgehe das Sie kein eigenes Einkommen hat würde sie dann ALG II bekommen somit musst du begründen warum das Kind ausziehen soll vor dem 25 Lebensjahr.
Das ich jetzt mal davon ausgehe das Sie kein eigenes Einkommen hat würde sie dann ALG II bekommen somit musst du begründen warum das Kind ausziehen soll vor dem 25 Lebensjahr.
Sind jetzt mit Costard und Paradena wieder Sternzombies unterwegs, um mit sinnbefreiten Beiträgen die Diskussion anzuheizen ?