Darf ein Anwalt Prozesskosten abrechnen, wenn....
Darf ein Anwalt Prozesskosten abrechnen, wenn das Mandant bereits vor der Gerichtsverhandlung niedergelegt wurde?
Der Anwalt nicht am Prozess teilgenommen hat.
Vielen Dank
Der Anwalt nicht am Prozess teilgenommen hat.
Vielen Dank
Antworten (1)
Ein Anwalt darf Verfahrens- und Terminsgebühren berechnen.
Das erste ist für die Vorbereitung der Klage, Entwurf der Klageschrift etc:
Das zweite ist für die Vertretung beim Verhandlungstermin.
Die erste Hälfte (nicht ganz korrekt, die erste ist die etwas "größere" Hälfte) darf er nach meinem Verständnis auch dann berechnen, wenn er vor Verhandlungsbeginn ausgestiegen ist.
Das erste ist für die Vorbereitung der Klage, Entwurf der Klageschrift etc:
Das zweite ist für die Vertretung beim Verhandlungstermin.
Die erste Hälfte (nicht ganz korrekt, die erste ist die etwas "größere" Hälfte) darf er nach meinem Verständnis auch dann berechnen, wenn er vor Verhandlungsbeginn ausgestiegen ist.