Fliese kommt aus der Wand dahinter ist feuchtigkeit
Wer haftet oder hat man chancen bei Bauträger auf behebung
Antworten (7)
Keine Details, keine Details bitte.
a. Wohnung oder Haus?
b. Eigentum oder Miete?
c. Welche Ursache? Dach undicht, Rohr undicht, Wasser übergelaufen in der Badewanne?
Ups ein Gast .... tscha dann bleibt es ein Geheimnis!
a. Wohnung oder Haus?
b. Eigentum oder Miete?
c. Welche Ursache? Dach undicht, Rohr undicht, Wasser übergelaufen in der Badewanne?
Ups ein Gast .... tscha dann bleibt es ein Geheimnis!
Und hinter der Wand ist Feuchtigkeit. Gut, dass sie nicht in der Wand ist. Ich liebe zwar Komiker, aber nur, wenn sie komisch sind.
"a. Wohnung oder Haus?" - das ist für die Frage aber so was von VÖLLIG irrelevant. Was soll das?
"b. Eigentum oder Miete?" - an wen würde sich wohl ein Mieter wenden? Hmmmm, knifflig ... Ich bin lange kein Mieter mehr, aber war da nicht so was wie ein -wie hieß der doch noch - VERmieter? Jedenfalls nicht "Bauträger"
"c. Welche Ursache? Dach undicht, Rohr undicht, Wasser übergelaufen in der Badewanne?" Auch das ist im Prinzip nicht von Bedeutung. Es zählt das Ergebnis.
Natürlich kann es sein, dass der Fragesteller ein Idiot ist, seine Badewanne in der Mietwohnung hat überlaufen lassen und er jetzt den Bauträger verklagen will, weil der Notablauf zu klein gebaut worden ist.
Aber wirklich sinnvoll wird die Frage erst, wenn man annimmt, dass der Besitzer einer Neubau-Immobilie nach wenigen Monaten feststellt, dass sich eine oder mehrere Fliesen im Bad (oder in der Küche) lösen, weil die Wand nicht ausreichend durchgetrocknet war (oder weil dahinter ein defektes Rohr verlegt wurde).
Sollte das der Fall sein, müsstest Du im Streitfall dem Bauträger handwerklich mangelhaftes Vorgehen nachweisen. Das ist möglich, aber riskant. Wenn es schiefgeht, wird es teuer. Sprich freundlich mit ihm, versuche, eine Einigung zu erzielen. Ein seriöser Familienbetrieb, der einen Ruf zu verlieren hat, wird Dir helfen. Bei allen anderen hat es ohnehin wenig Zweck.
Sollte meine Interpretation nicht zutreffen, ignoriere einfach das Geschriebene.
"b. Eigentum oder Miete?" - an wen würde sich wohl ein Mieter wenden? Hmmmm, knifflig ... Ich bin lange kein Mieter mehr, aber war da nicht so was wie ein -wie hieß der doch noch - VERmieter? Jedenfalls nicht "Bauträger"
"c. Welche Ursache? Dach undicht, Rohr undicht, Wasser übergelaufen in der Badewanne?" Auch das ist im Prinzip nicht von Bedeutung. Es zählt das Ergebnis.
Natürlich kann es sein, dass der Fragesteller ein Idiot ist, seine Badewanne in der Mietwohnung hat überlaufen lassen und er jetzt den Bauträger verklagen will, weil der Notablauf zu klein gebaut worden ist.
Aber wirklich sinnvoll wird die Frage erst, wenn man annimmt, dass der Besitzer einer Neubau-Immobilie nach wenigen Monaten feststellt, dass sich eine oder mehrere Fliesen im Bad (oder in der Küche) lösen, weil die Wand nicht ausreichend durchgetrocknet war (oder weil dahinter ein defektes Rohr verlegt wurde).
Sollte das der Fall sein, müsstest Du im Streitfall dem Bauträger handwerklich mangelhaftes Vorgehen nachweisen. Das ist möglich, aber riskant. Wenn es schiefgeht, wird es teuer. Sprich freundlich mit ihm, versuche, eine Einigung zu erzielen. Ein seriöser Familienbetrieb, der einen Ruf zu verlieren hat, wird Dir helfen. Bei allen anderen hat es ohnehin wenig Zweck.
Sollte meine Interpretation nicht zutreffen, ignoriere einfach das Geschriebene.
Haus oder Wohnung? Wenn es ein Haus ist, können Nachbarn als Verursacher und Haftende ausgeschlossen werden.
Miete oder Eigentum? Beim Eigentum kann der Vermieter ausgeschlossen werden.
Die Ursache? Bad übergelaufen, eigene Schuld evtl, versichert. Rohrbruch? Bei Mehrfamilienhaus der Eigentümer oder die Eigentümerversammlung. Dach undicht ebenso.
Den Bauträger habe ich nur als Nachsatz verstanden, aber wenn das die Hauptfrage sein soll, fehlt die Angabe des Baujahres.
Miete oder Eigentum? Beim Eigentum kann der Vermieter ausgeschlossen werden.
Die Ursache? Bad übergelaufen, eigene Schuld evtl, versichert. Rohrbruch? Bei Mehrfamilienhaus der Eigentümer oder die Eigentümerversammlung. Dach undicht ebenso.
Den Bauträger habe ich nur als Nachsatz verstanden, aber wenn das die Hauptfrage sein soll, fehlt die Angabe des Baujahres.