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Gast

Frage zu lohnklage

Arbeitgeber hatt mich gekündigt und der wollte mir mein Lohn nicht mehr bezahlen
Frage beantworten Frage Nummer 3000283059 Frage melden

Antworten (2)
rayer
Lohn darf grundsätzlich nicht gekürzt werden.
Ob die Kündigung rechtens ist, geht auch nicht aus der Frage hervor und muss geklärt werden. Also umgehend der Kündigung widersprechen. Über alles Weitere freut sich jedes Arbeitsgericht.

Bei der Güteverhandlung fallen keine Gerichtskosten an. Stattdessen muss jede Partei nur für die eigenen Anwaltskosten aufkommen (falls überhaupt ein Anwalt hinzugezogen wird). Muss das Gericht im Rahmen der streitigen Verhandlung ein Urteil fällen, trägt ebenfalls jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. (Copy&paste)
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StechusKaktus
Unbedingt schnellstmöglich Anwalt hinzuziehen, denn im Arbeitsrecht gilt es, kurzfristige Fristen einzuhalten.
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