Frage stellen
geschulz

Freistellungsbetrag

Hallo,

wird der Freistellungsbetrag an das Finanzamt überwiesen und muß ich mir den von dort zurückholen???

Mit freundlichen Grüssen
Gerda Schulz
Frage beantworten Frage Nummer 60298 Frage melden

Antworten (3)
elfigy
Einen Freistellungsbetrag gibt es nicht. Es gibt aber einen Freistellungsauftrag, mit dem kann vermieden werden, daß Steuern von den Kapitalerträgen abgezogen werden. Für den Freibetrag werden dann für Zinserträge nicht automatisch Steuern vom Geldinstitut ans Finanzamt abgeführt.
Melden
MaG666
2. Man stellt bei einer Bank einen Freistellungsauftrag über die 801 € (oder man verteilt den Betrag auf mehrere Banken nach Gutdünken selbst). Dann führt die Bank nur noch Steuern ab für Kapitalerträge die über den Sparerpauschbetrag hinaus gehen. Aber selbst in dem Fall kann es sich noch lohnen, die Kap.-Erträge bei der Steuererklärung anzugeben und eine Günstigerprüfung zu verlangen. Nämlich dann, wenn die tarifliche Besteuerung günstiger ist als die 25 % der Abgeltungssteuer.

Achja, für solche Fragen wurde eigentlich der Berufsstand des Steuerberaters erfunden ;-)
Melden
MaG666
Jeder Person steht ein sogenannter Sparerpauschbetrag von 801 € (bei Ehepaaren 1602 €) zur Verfügung, d.h. Kapitalerträge bis 801 € sind komplett steuerfrei. Nur Kapitalerträge, die darüber hinaus gehen, müssen versteuert werden. Da die Banken aber generell immer 25 % Abgeltungssteuer ans Finanzamt abführen müssen, gibt es für den Sparer nun 2 Möglichkeiten:

1. Man wartet bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, gibt dort auf der Anlage Kap die Kap.-Erträge an und verlangt vom FA eine Günstigerprüfung (muss explizit angekreuzt werden) und bekommt dann vom FA die zuviel gezahlte Steuer zurück.
Melden