SchmitzyJo
Wie hoch ist denn der Freistellungsbetrag, den man maximal in Anspruch nehmen kann? Und wenn ein Konto gemeinsam geführt wird, werden die Zinserträge dann zwischen den Kontoinhabern aufgeteilt? Oder verdoppelt sich der bei Ehepaaren?
Antworten (3)
Erstmal ist es wichtig, dass der Freistellungsauftrag gestellt wird. Dann sind Zinsen und Kapitalerträge bis 801,00 € (Alleinstehende) und 1.602,00 € (Verheiratete) vom Abzug der Abgeltungssteuer befreit. Wie das genau berechnet wird, kann ich Dir nicht sagen. Frag mal bei deiner Bank. Die geben Dir da Auskunft.
Seit dem 1. Januar 2009 hat man einen Anspruch auf 801€. Ich weiß von meinen Eltern, dass man als Ehepaar die doppelte Summe (1602€) vom automatischen Steuerabzug befreien kann und da ist es egal, ob ein gemeinsames oder getrennte Konten bestehen. Diese Summen gelten pro Auftrag, also für ein Jahr.
Für Alleinstehende beträgt dieser Betrag maximal 801 Euro, für zusammen veranlagte Eheleute 1.602. Da kann man also doch deutlich etwas einsparen. Wird ein Konto gemeinsam geführt, fällt der Zinssatz natürlich - selbstverständlich einfach - auch auf das gemeinsam geführte Konto ab.