Führerschein M ungleich Klasse4 ?
Hallo. Ich habe FS Klasse 3 , jetzt Plastikkarte mit Klasse B und M. Ich habe einen Roller, BJ1999 (50ccm,50Kmh)
Das älteste Datum auf den Papieren lautet Mitte 2003.
Klasse M beinhaltet folgende Einschränkung:
Krafträder mit max. 50 ccm und einer bbH von max. 50 kmh, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Ich kann aber nicht belegen, dass der Roller vor diesem Datum bereits genutzt wurde. Darf ich ihn fahren?
Das älteste Datum auf den Papieren lautet Mitte 2003.
Klasse M beinhaltet folgende Einschränkung:
Krafträder mit max. 50 ccm und einer bbH von max. 50 kmh, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Ich kann aber nicht belegen, dass der Roller vor diesem Datum bereits genutzt wurde. Darf ich ihn fahren?
Antworten (1)
Wenn du den Führerschein Klasse 3 besitzt, heißt das, dass du diesen vor 1999 gemacht hast. Unabhängig von den neuen Führerscheinklassen, in deinem Falle B und M, beinhaltet der "alte" Führerschein Klasse 3 auch Klasse 4, mit dem das Führen eines Fahrzeuges mit max 50 ccm möglich war. Dieser Klasse 4 ist mit der Führerscheinreform in die Klasse M umgewandelt worden. dafür gibt es folgende Einschränkung: Kleinkrafträder und Fahrzeuge mit Hubraum bis 50 cm³ und 45 km/h. Sollte der Roller also eine bbH von 45 km/h aufweisen, kannst du ihn noch fahren, den gleichen Roller mit 50 km/h bbH jedoch nicht mehr.
Mein Tipp: Lass die bbH reduzieren auf 45 km/h, und du hast keine Probleme.
(Dies ist meine persönliche Einschätzung der Rechtslage, sie erhebt nicht den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit)
Mein Tipp: Lass die bbH reduzieren auf 45 km/h, und du hast keine Probleme.
(Dies ist meine persönliche Einschätzung der Rechtslage, sie erhebt nicht den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit)