Für Musikunterricht eines e.V. Steuerbefreiung beantragen
Wenn ein eingetragener, gemeinnütziger Musikverein Musikunterricht anbietet und daraus Einnahmen erzielt, diese aber fast 1 zu 1 wieder an die Lehrer die den Musikunterricht geben auszahlt, also keine Gewinne daraus erzielt, kann der Verein also hierfür eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht beantragen? Nach § 4 (22a) Umsatzsteuergesetz müsste das doch gehen?
Antworten (2)
Verbindliche Auskunft erteilt jederzeit innerhalb der Sprechstunden das zuständige Finanzamt. Kostenlos. Und sie beißen nicht.
Selbstverständlich. Einfach machen, kostet doch nichts, auch nicht wenn abgelehnt, dann weißt du aber warum.
Wobei ein gemeinnütziger Verein meiner Meinung nach im ideellen Bereich, also der Erfüllung der Satzungszwecke prinzipiell nicht umsatzsteuerpflichtig sein kann.
Aber ja: Dein Finanzamt hilft dir gerne weiter.
Wobei ein gemeinnütziger Verein meiner Meinung nach im ideellen Bereich, also der Erfüllung der Satzungszwecke prinzipiell nicht umsatzsteuerpflichtig sein kann.
Aber ja: Dein Finanzamt hilft dir gerne weiter.