LennkaHenker0
Ich kapiere das nicht: ist nicht eine Rechnung ohne Umsatzsteuer immer rechtswidrig, weil am Fiskus vorbei?
Antworten (5)
Hier findest du eine gute Auflistung sämtl. Leistungen, die umsatzsteuerbefreit sind. Der Artikel ist zwar schon etwas älter, aber da sich bei dem Thema in den vergangenen Jahren nichts Grundsätzliches geändert hat, besitzt er immer noch Gültigkeit.
nein, wenn du für dich die sogenannten kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in anspruch nimmst, brauchst du keine mehrwertsteuer ausweisen. das geht, wenn du im vorjahr unter 17.500 euro verdient hast und im laufenden jahr nicht mehr als 50.000 euro haben wirst.
Auf der Rechnung müsste dann statt der Steuer ein Vermerk stehen, dass die Steuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht aufgeführt werden muss. Wer wenig genug verdient darf die nämlich weglassen, um einfacher Privatkunden erreichen zu können. Ist also alles legal.
Nein, der Kleinunternehmer, der maximal 17.500 EUR im Jahr Gewinn macht, kann die Rechnung brutto für netto ausstellen und braucht keine Steuern auszuweisen. Er verweist dann auf § 19 UStG.
Dann darf er aber auch keine Vorsteuern aus Rechnungen geltend machen, die er selbst bezahlt. Unternehmer und Fiskus ersparen sich so viel Bürokratie.
Dann darf er aber auch keine Vorsteuern aus Rechnungen geltend machen, die er selbst bezahlt. Unternehmer und Fiskus ersparen sich so viel Bürokratie.