winny25352
Für welche Lebensbereiche ist eigentlich das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes gültig, und wie wird das kontrolliert und überwacht? Und wie sieht das mit Strafen aus, wenn sich jemand nicht daran hält?
Antworten (5)
Dieses Gebot wird durch die Rechtsprechung, besonders aber durch das Bundesverfassungsgericht überwacht. Und es bezieht sich natürlich, schlicht gesagt, auf das gesamte alltägliche Leben, beispielsweise auf das Wahlrecht. Strafen sind selbstverständlich am Gesetz orientiert.
Die Verfassung ist das Gesetz, das der Staat gegen sich selbst gelten lässt. Wenn du also den Freund von deinem Sohn bei euch übernachten lasst aber die Freundin nicht, so kann sich diese NICHT auf Art. III GG berufen. Nur wenn eine Behörde oder sonstige staatliche Organisation gegen den Grundsatz verstößt, kannst du den Art. III bemühen.
Vorsicht vor der Antwort von StechusKaktus, die ist absolut falsch. Ich hoffe sie ist keine Anwältin, denn dann würde sie aus dem Gerichtssaal geworfen.Das Grundgesetz gilt mitnichten nur für die staatlichen Organe sondern für das gesamte System in Deutschland. Überwacht wird es gar nicht, wer was will muss es durchsetzten, d.h. abmahnen / klagen oder zur Anzeige bringen.
Ein Beispiel wären Bewerbungsverfahren. Man darf jemanden nicht ablehnen, weil er das falsche Geschlecht oder die falsche Religion hat. Wenn ein abgelehnter Bewerber eine entsprechende Vermutung hat, kann er klagen. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass der angenommene Bewerber mindestens die gleiche Qualifikation hat. Bei Gleichheit der Quali oft schwierig.
Das Gebot gilt im Grunde für alle Lebensbereiche, die eine Beziehung zwischen Bürger und Staat betreffen. In erster Linie sollen v. a. die Grundrechte den Bürger vor staatlicher Willkür schützen. Vor dem Gesetz ist z. B. jeder gleich für eine gleiche oder ähnliche Sache zu behandeln. Man darf auch nicht aufgrund des Geschlechts oder der Religion benachteiligt werden.