Garagenmiete soll wieder erhöht werden ..
Hallo, Habe 2 unterschieldiche Verträge . Die wohnung habe ich letztes Jahr gekündigt, wird nur noch die Garage genutzt.
Zu anfangs hatte ich erst die Wohnung angemietet. dann erst später eine Garage dazu anegmietet.
Beim wechels der Mieter für die Garage wurde schon die Miete erhöht auf 45 und jetzt möchte er sie nach ca 1 jahr wieder die erhöhen mit dem Grund das er auf Ortsgebundenen Mietspeigel die mIete anpassen möchte . Ist das überhaupt erlaubt..?
Zu anfangs hatte ich erst die Wohnung angemietet. dann erst später eine Garage dazu anegmietet.
Beim wechels der Mieter für die Garage wurde schon die Miete erhöht auf 45 und jetzt möchte er sie nach ca 1 jahr wieder die erhöhen mit dem Grund das er auf Ortsgebundenen Mietspeigel die mIete anpassen möchte . Ist das überhaupt erlaubt..?
Antworten (8)
Na sicher,
wenn überhaupt, danach immer.
Disclaimer: Ich habe versucht, so rätselhaft wie der Frager zu schreiben.
wenn überhaupt, danach immer.
Disclaimer: Ich habe versucht, so rätselhaft wie der Frager zu schreiben.
Auch wenn sich mir der Sachverhalt nicht in Gänze erschließt, so hast du wohl schlechte Karten immer dann, wenn es -wie bei dir- einen separaten Garagenmietvertrag gibt.
Hier eine hilfreiche Quelle:
https://ratgeber.immowelt.de/a/mietvertrag-fuer-garage-oder-stellplatz-vertragsdetails-unter-der-lupe.html
Hier eine hilfreiche Quelle:
https://ratgeber.immowelt.de/a/mietvertrag-fuer-garage-oder-stellplatz-vertragsdetails-unter-der-lupe.html
Hallo Ing
Ja, ich glaube noch an das Gute im Menschen.
Und deshalb, nicht von daher, versuche ich immer noch eine Reaktion des Fragestellers zu provozieren.
Mit Hilfe dieses Dialogs kann man noch Unklarheiten oder Verdrehungen klären und durchaus brauchbare Ergebnisse erzielen.
In diesem Fall scheint das wieder mal Perlen vor die Säue geschmissen zu sein.
Soviel zum Thema passende Antworten zu unklaren und unverständlichen Fragen.
Ja, ich glaube noch an das Gute im Menschen.
Und deshalb, nicht von daher, versuche ich immer noch eine Reaktion des Fragestellers zu provozieren.
Mit Hilfe dieses Dialogs kann man noch Unklarheiten oder Verdrehungen klären und durchaus brauchbare Ergebnisse erzielen.
In diesem Fall scheint das wieder mal Perlen vor die Säue geschmissen zu sein.
Soviel zum Thema passende Antworten zu unklaren und unverständlichen Fragen.
Hallo ing
Ich werde deine Hinweise verinnerlichen.
Danke für die Aufklärung, besonders zum Thema Freischaltung. Das ist doch schlicht eine Katastrophe.
Ich werde deine Hinweise verinnerlichen.
Danke für die Aufklärung, besonders zum Thema Freischaltung. Das ist doch schlicht eine Katastrophe.
Markus 4x7
Du Dösbaddel machst genau das , was nicht gemacht werden soll.
Deine Meinung ist völlig unwichtig, der Frager wollte eine tragfähige juristische Auskunft, mit der er seinen Vermieter abschießen kann.
Ich kann nur hoffen, dass er mit deiner Meinung in den Krieg zieht und man dich für deinen Scheiß heranzieht.
Du Dösbaddel machst genau das , was nicht gemacht werden soll.
Deine Meinung ist völlig unwichtig, der Frager wollte eine tragfähige juristische Auskunft, mit der er seinen Vermieter abschießen kann.
Ich kann nur hoffen, dass er mit deiner Meinung in den Krieg zieht und man dich für deinen Scheiß heranzieht.