Kiaralalla
Die Garagenmiete soll bei mir schon wieder erhöht werden, gibt es eigentlich auch gesetzliche Regelungen, wie stark die Miete in einem Zeitraum erhöht werden darf, ähnlich wie bei Wohnungsmieten?
Antworten (5)
wenn du die garage zusammen mit wohnraum angemietet hast gibts eigentl. eine klare rechtssprechung: keine isolierte Erhöhung bei einheitlichen Mietverhältnissen kommt drauf an, also...
Eine solche Grenze gilt nur, wenn die Garage als Teil der Wohnung mit gemietet wurde, was bei Dir aber wohl nicht der Fall ist. Bei einem separaten Mietvertrag gelten die Regelungen aus dem Vertrag, und wenn da nichts drinsteht, ist eine Erhöhung der Miete nicht einseitig möglich, sondern der Mieter muss zustimmen. Aber das alles ohne Gewähr. :)
Die Mieterhöhung für die Garage muss schon begründet sein. Auch wenn die Garage verkauft wurde, gilt nach wie vor der alte Mietvertrag, denn er wurde doch nicht aufgelöst deswegen, oder? Allerdings kann der Mietvertrag natürlich ordnungsgemäß gekündigt werden wie bei allen Mietverhältnissen.
Wenn Sie einen einheitlichen Vertrag zusammen mit der Wohnung abgeschlossen haben, kann nur im gesetzlichen Rahmen erhöht werden. Haben Sie einen gesonderten Vertrag, gibt es keine Vorschriften. Der Vermieter kann jederzeit mehr verlangen. Versuchen Sie, den Betrag für einen längeren Zeitraum festzuschreiben.
Sehr geehrter Fragesteller,
Kommt darauf an, ob die Garage mit im Mietvertrag steht, dann würde hier die gesetzlichen Fristen für Ihren MV gelten. Gibt es einen gesonderten Mietvertrag für Ihre Garage gilt Garagenmietverträge unterliegen nicht dem Miet-, sondern dem Zivilrecht. also kann die Miete nur dann erhöht werden, wenn diese Möglichkeit im MV vereinbart wurde.
Kommt darauf an, ob die Garage mit im Mietvertrag steht, dann würde hier die gesetzlichen Fristen für Ihren MV gelten. Gibt es einen gesonderten Mietvertrag für Ihre Garage gilt Garagenmietverträge unterliegen nicht dem Miet-, sondern dem Zivilrecht. also kann die Miete nur dann erhöht werden, wenn diese Möglichkeit im MV vereinbart wurde.